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Arbeiten im Homeoffice ist beliebt. Viele Arbeitnehmer haben es sich während der Corona-Pandemie im Homeoffice gut eingerichtet und möchten eigentlich gar nicht zurück ins Büro kommen. Und Homeoffice-Angebote helfen den Mitarbeitern, flexibler zu arbeiten. Das schafft nicht nur Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern setzt dieses auch voraus. Aber kann mich mein Chef zwingen, nach den Coronamaßnahmen an meinen Arbeitsplatz im Büro zurückzukommen?
Die Antwort ist kurz: Ja.
Die Pflicht zur Ermöglichung von Homeoffice ist bereits im Juli 2021 weggefallen.
Die bundesweit geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde bis einschließlich 24. November 2021 verlängert und ergänzt. Bereits enthalten war die Pflicht für Arbeitgeber, ein Hygienekonzept zu erstellen und für alle Beschäftigten zugänglich zu machen. Die Pflicht zur Ermöglichung von Homeoffice ist somit im Juli 2021 erloschen.
Viele Tätigkeiten können sowieso nicht von Zuhause erledigt werden. Die Möglichkeit zum Mobilen Arbeiten war nur für die möglich, die einen klassischen Bürojob machen. Arbeitnehmer in der Produktion oder im Handel kamen in der Regel nicht in den Genuss vom Mobilen Arbeiten. Die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz kann hier auch zum Thema werden.
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Oft werden die Begriffe „Homeoffice“, „Telearbeit“ und „Mobiles Arbeiten“ synonym verwendet.
Es gibt allerdings gravierende Unterschiede zwischen diesen Begriffen.
Telearbeit findet ausschließlich von zu Hause statt. Dem Arbeitnehmer wird kein Arbeitsplatz im stationären Unternehmen zur Verfügung gestellt. Der Begriff der Telearbeit wird in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. § 2 VII ArbStättV erklärt Telearbeitsplätze als vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im privaten Bereich des Arbeitnehmers, der Laptop, Bildschirm, Maus, Tastatur und sogar Büroausstattung enthält.
Von Mobilem Arbeiten ist genau dann die Rede, wenn es sich um ein kurzfristiges Arbeiten außerhalb der Büroräume der Firma handelt. Im allgemeinen Sprachgebrauch handelt es sich um ortsunabhängiges Arbeiten. Arbeitnehmer, die mobil arbeiten, haben keinen festen Arbeitsplatz – weder im Büro noch Zuhause. Die Arbeitsleistung wird in einem Café, im Zug einem Co-Working Space oder einem anderen Ort erbracht.
Für das mobile Arbeiten gibt es momentan noch keine klaren gesetzlichen Regelungen.
Anders als beim Mobilen Arbeiten und bei der Telearbeit handelt es sich beim Homeoffice um das gelegentliche Arbeiten an einem anderen Arbeitsplatz als den Büroräumen des Arbeitgebers. Das Arbeiten in den stationären Büroräumen wird von gelegentlichen Homeoffice-Einlagen ergänzt. Hier definiert der Gesetzgeber weniger strenge Erwartungen an die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers als bei der Telearbeit.
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