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Kompetente Beratung zum Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
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Rechtsanwalt Christian L. Müller
Pichelsdorfer Straße 92
13595 Berlin
Telefon: 030 – 288 327 28
E-Mail: mail@kanzlei-muk.de
Familienstreit – davon hat wohl jeder schon einmal gehört. Es kommt in den besten Familien früher oder später zu Meinungsverschiedenheiten. Viele enden vor dem Familiengericht.
Dabei geht es nicht nur um Trennungen und Scheidungen, sondern auch um Auseinandersetzungen zwischen Eltern und ihren Kindern oder anderen Verwandten. Wir von der Kanzlei Müller & Kollegen Rechtsanwälte in Berlin-Spandau setzen uns dafür ein, den Familienfrieden wiederherzustellen. Unser Ziel ist es, Konflikte außergerichtlich zu lösen.
Selbstverständlich vertreten wir Sie bei Bedarf auch vor Gericht.
Um in allen Fällen für schnelle Hilfe und Rechtssicherheit durch einen Fachanwalt zu sorgen, vergeben wir auch kurzfristig Termine.
Dabei geht es nicht immer nur um Auseinandersetzungen, sondern auch um die Rechtslage bei Adoptionen oder die Pflege von Angehörigen. Gemeinsam finden wir im Handumdrehen eine praktikable Lösung für Ihren Fall.
Bevor eine Meinungsverschiedenheit zum Familienstreit wird:
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Das Familienrecht wird im deutschen Recht hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es findet sich in Buch 4, welches wiederum in drei Abschnitte aufgeteilt ist:
§ Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe
§ Abschnitt 2: Verwandtschaft
§ Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
Anstelle der Gesetzestexte zur bürgerlichen Ehe tritt bei gleichgeschlechtlichen Partnern das Lebenspartnerschaftsgesetz.
Im Detail werden Sie in unserer Kanzlei zu den folgenden Themen betreut:
In unserer Kanzlei Müller & Kollegen Rechtsanwälte in Berlin-Spandau betreuen wir alle familienrechtlichen Angelegenheiten. Gerne beraten wir Sie auch zu grundsätzlichen Sachverhalten, z.B. wenn Sie eine Adoption planen oder vor der Eheschließung Informationen zu Eheverträgen benötigen. In der Pichelsdorfer Straße 92 sind wir gerne für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin per Kontaktformular oder Telefon – um Ihnen schnelle, kompetente Hilfe zu bieten, nehmen sich unsere Anwälte auch kurzfristig für Sie Zeit.
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Bei einer Scheidung muss Unterhalt für gemeinsame Kinder gezahlt werden. Die Zahlungen sind für die Pflege und Erziehung des Kindes gedacht. Was viele nicht wissen: Auch der geschiedene Ehegatte kann unter Umständen unterhaltsberechtigt sein. Dies tritt z.B. in folgenden Fällen ein:
Wie hoch die Unterhaltszahlungen ausfallen müssen, wird nach dem Lebensstandard während der Ehe bemessen.
Weiterhin sind, abseits von Ehescheidungen, Verwandte einander unterhaltsverpflichtet, die in gerader Linie miteinander verwandt sind. Sollte es mehrere Unterhaltsberechtigte geben, so wird die Befriedigung der Bedürfnisse der einzelnen Personen nach § 1609 BGB bestimmt, beginnend mit minderjährigen Kindern, für die die Düsseldorfer Tabelle gilt.
Gerne informieren wir Sie eingehend zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen sowie deren rechtliche Hintergründe. Bei unberechtigten Ansprüchen gehen wir gegen Anspruchsgegner vor. Wenn Sie unterhaltsberechtigt sind und Ihnen die Zahlung verweigert wird, setzen sich unsere Anwälte dafür ein, dass Sie zu dem Ihnen rechtmäßig zustehenden Unterhalt kommen.
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in Berlin klären alle Unterhaltsfragen verständlich.
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Prozesse im Familienrecht sind, vor allem was Scheidungen betrifft, meist langwierig – und damit auch teuer. Hinzu kommt, dass das Risiko, dass eine Beziehung einer Scheidung mit Streit um das Sorgerecht endet, sehr hoch ist. Aktuell werden ca. 40 % der jährlich geschlossenen Ehen wieder geschieden. Rechtsschutzversicherungen kommen daher in der Regel nur ansatzweise für Verfahren im Rahmen des Familienrechts auf, z.B. für Beratungsleistungen.
Grundsätzlich gibt es Rechtsschutzversicherungen, die Fälle des Familienrechts, und damit auch die Kosten für einen Anwalt, abdecken. Trotz der teuren Policen rentiert sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Familienangelegenheiten in der Regel aufgrund der hohen möglichen Prozesskosten.
Güterrecht: Zugewinnausgleich, Gütertrennung & Gütergemeinschaft
Das Güterrecht befasst sich mit der Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung. Dabei wird mitnichten der gemeinsame Besitz einfach halbiert. Es wird zwischen 3 Güterständen unterschieden:
Hat ein Ehepartner durch die Ehe zusätzliches Vermögen erhalten, wird dies bei einem Zugewinnausgleich wieder relativiert, indem eine Zahlung an den Partner, der keinen oder einen geringeren Zugewinn hatte, stattfindet. Dieser Ausgleich beträgt üblicherweise die Hälfte der Zugewinn-Differenz.
Eine durch einen Ehevertrag festgelegte Gütertrennung verhindert den Ausgleich, hier hat jeder sein eigenes Vermögen. Im Gegensatz dazu legt eine Gütergemeinschaft das gesamte Vermögen als gemeinsamen Besitz fest, nur hier würde eine Aufteilung erfolgen.
Beides muss notariell festgehalten werden, um gültig zu sein. Die Frage, wie Sie Ihre Güter aufteilen wollen, sollten Sie daher am besten bereits vor Eingang der Ehe entscheiden und in einem Ehevertrag festhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Scheidungsverfahren
Ein Scheidungsverfahren, also die Auflösung der Ehe, setzt voraus, dass ein von einem Scheidungsanwalt gestellter Antrag bei Gericht eingereicht wird. Dies gilt auch, wenn die Scheidung einvernehmlich ist.
Auch wenn Sie keine Streitigkeiten erwarten, sollte auch der Partner, der nicht den Scheidungsantrag stellt, einen eigenen Anwalt haben. Ein gemeinsamer Anwalt ist zwar günstiger, jedoch vertritt dieser immer die Interessen des Antragstellers.
Das Verfahren an sich dauert im Schnitt mehrere Monate bis zu einem Jahr. Dies hängt unter anderem auch davon ab, wie viele freie Termine das Familiengericht hat.
Je genauer Sie bereits vor der Scheidung einvernehmlich geklärt haben, wie die Aufteilung erfolgen soll, umso schneller kann das Verfahren abgeschlossen werden. Am besten lassen Sie sich bereits rechtzeitig vor Verfahrensbeginn beraten.
Versorgungsausgleich (gesetzlich & schuldrechtlich)
Beim Versorgungsausgleich soll nach der Scheidung eine gerechte Aufteilung der gemeinsam erworbenen Versorgungsleistungen erfolgen. Dazu zählen gesetzliche Rentenversicherungen, die meisten Altersvorsorgen ebenso, wie private Lebensversicherungen.
Diese finanziellen Ansprüche werden in der Regel zusammengerechnet und jedem die Hälfte zugestanden. Erhält ein Partner also eine weit höhere Rente, beispielsweise weil der Ehemann gearbeitet hat, während die Partnerin als Hausfrau die Kinder betreute, muss dieser dem anderen die Differenz des Durchschnitts auszahlen.
Neben diesem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich besteht auch die Möglichkeit des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs. Dieser Fall tritt ein, wenn es um Anwartschaften wie eine Betriebsrente geht, die zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht bezogen wurden.
Vielen Betroffenen ist nicht klar, ob und wann sie Anspruch auf einen Versorgungsausgleich haben – dies sollten Sie unbedingt mit Ihrem Scheidungsanwalt besprechen.
In Berlin sind die Frauen in den Bereichen Scheidung, Ehevertrag usw. unter den Anwälten dominierend wie in keinem anderen Rechtsgebiet. Obwohl generell mehr Männer als Frauen als Rechtsanwälte in der Hauptstadt tätig sind, machen Fachanwältinnen für Familienrecht über 70 Prozent der Anwaltschaft aus. Diese Zahlen sagen zwar nichts über die Qualität der Beratung aus, zeigen jedoch eine besondere Affinität und Vorliebe von Frauen für familienrechtliche Themen. Außerdem ist festzustellen, dass Mandanten bei Angelegenheiten des Familienrechts häufig bewusst weibliche Anwältinnen beauftragen
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