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RechtsanwÀlte Berlin
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Anwalt fĂŒr Familienrecht in Berlin-Spandau

Mit MĂŒller & Kollegen RechtsanwĂ€lte werden Sie optimal vertreten.

RechtsanwÀltin Emilia B. TintelnotRechtsanwÀltin Emilia B. Tintelnot
FachanwĂ€ltin fĂŒr Familienrecht
Mediatorin (Fern-Uni Hagen)

Pichelsdorfer Straße 92
13595 Berlin

Telefon: 030 – 288 327 28
E-Mail: mail@kanzlei-muk.de


Familienstreits – davon hat wohl jeder schon einmal gehört. Es kommt in den besten Familien frĂŒher oder spĂ€ter zu Meinungsverschiedenheiten. Viele enden vor dem Familiengericht.

Dabei geht es nicht nur um Trennungen und Scheidungen, sondern auch um Auseinandersetzungen zwischen Eltern und ihren Kindern oder anderen Verwandten. Wir von der Kanzlei MĂŒller & Kollegen RechtsanwĂ€lte in Berlin-Spandau setzen uns dafĂŒr ein, den Familienfrieden wiederherzustellen. Unser Ziel ist es, Konflikte außergerichtlich zu lösen.

SelbstverstÀndlich vertreten wir Sie bei Bedarf auch vor Gericht.
Um in allen FĂ€llen fĂŒr schnelle Hilfe und Rechtssicherheit durch einen Fachanwalt zu sorgen, vergeben wir auch kurzfristig Termine.

Dabei geht es nicht immer nur um Auseinandersetzungen, sondern auch um die Rechtslage bei Adoptionen oder die Pflege von Angehörigen. Gemeinsam finden wir im Handumdrehen eine praktikable Lösung fĂŒr Ihren Fall.

Bevor eine Meinungsverschiedenheit zum Familienstreit wird:
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Familienrecht in Spandau

Was gehört zum Familienrecht – Und wo finde ich in Berlin-Spandau hierzu Hilfe?

Das Familienrecht wird im deutschen Recht hauptsĂ€chlich im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es findet sich in Buch 4, welches wiederum in drei Abschnitte aufgeteilt ist:

§ Abschnitt 1: BĂŒrgerliche Ehe
§ Abschnitt 2: Verwandtschaft
§ Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft

Anstelle der Gesetzestexte zur bĂŒrgerlichen Ehe tritt bei gleichgeschlechtlichen Partnern das Lebenspartnerschaftsgesetz.

Im Detail werden Sie in unserer Kanzlei zu den folgenden Themen betreut:

  • GĂŒterrecht: Zugewinnausgleich, GĂŒtertrennung & GĂŒtergemeinschaft
  • Scheidungsverfahren
  • Versorgungsausgleich (gesetzlich & schuldrechtlich)
  • Unterhaltspflicht fĂŒr (geschiedene) Ehegatten & Kinder
  • Umgangsrecht & Sorgerecht
  • Kindeswohl
  • Adoption
  • Betreuung, Pflegschaft & Vormundschaft leiblicher/adoptierter Kinder sowie anderen Angehörigen
  • Und weitere Themen

In unserer Kanzlei MĂŒller & Kollegen RechtsanwĂ€lte in Berlin-Spandau betreuen wir alle familienrechtlichen Angelegenheiten. Gerne beraten wir Sie auch zu grundsĂ€tzlichen Sachverhalten, z.B. wenn Sie eine Adoption planen oder vor der Eheschließung Informationen zu EhevertrĂ€gen benötigen. In der Pichelsdorfer Straße 92 sind wir gerne fĂŒr Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin per Kontaktformular oder Telefon – um Ihnen schnelle, kompetente Hilfe zu bieten, nehmen sich unsere AnwĂ€lte auch kurzfristig fĂŒr Sie Zeit.

Sie suchen rechtlichen Rat in familiÀren Angelegenheiten?

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Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Bei einer Scheidung muss Unterhalt fĂŒr gemeinsame Kinder gezahlt werden. Die Zahlungen sind fĂŒr die Pflege und Erziehung des Kindes gedacht. Was viele nicht wissen: Auch der geschiedene Ehegatte kann unter UmstĂ€nden unterhaltsberechtigt sein. Dies tritt z.B. in folgenden FĂ€llen ein:

  • Ein Ehegatte möchte eine wegen der Eheschließung abgebrochene Ausbildung weiterfĂŒhren
  • Ein Ehegatte ist erfolglos auf Arbeitssuche
  • Ein Ehegatte verdient zu wenig, um fĂŒr den eigenen Unterhalt aufzukommen
  • Ein Ehegatte ist zu alt oder zu krank, um erwerbstĂ€tig zu sein

Wie hoch die Unterhaltszahlungen ausfallen mĂŒssen, wird nach dem Lebensstandard wĂ€hrend der Ehe bemessen.

Weiterhin sind, abseits von Ehescheidungen, Verwandte einander unterhaltsverpflichtet, die in gerader Linie miteinander verwandt sind. Sollte es mehrere Unterhaltsberechtigte geben, so wird die Befriedigung der BedĂŒrfnisse der einzelnen Personen nach § 1609 BGB bestimmt, beginnend mit minderjĂ€hrigen Kindern, fĂŒr die die DĂŒsseldorfer Tabelle gilt.
Gerne informieren wir Sie eingehend zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen sowie deren rechtliche HintergrĂŒnde. Bei unberechtigten AnsprĂŒchen gehen wir gegen Anspruchsgegner vor. Wenn Sie unterhaltsberechtigt sind und Ihnen die Zahlung verweigert wird, setzen sich unsere AnwĂ€lte dafĂŒr ein, dass Sie zu dem Ihnen rechtmĂ€ĂŸig zustehenden Unterhalt kommen.

Scheidung Spandau

Unsere RechtsanwÀlte in Spandau klÀren alle Unterhaltsfragen detailliert & verstÀndlich.
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Wer ĂŒbernimmt die Kosten fĂŒr einen Anwalt fĂŒr Familienrecht?

Prozesse im Familienrecht sind, vor allem was Scheidungen betrifft, meist langwierig – und damit auch teuer. Hinzu kommt, dass das Risiko, dass eine Beziehung einer Scheidung mit Streit um das Sorgerecht endet, sehr hoch ist. Aktuell werden ca. 40 % der jĂ€hrlich geschlossenen Ehen wieder geschieden. Rechtsschutzversicherungen kommen daher in der Regel nur ansatzweise fĂŒr Verfahren im Rahmen des Familienrechts auf, z.B. fĂŒr Beratungsleistungen.

GrundsĂ€tzlich gibt es Rechtsschutzversicherungen, die FĂ€lle des Familienrechts, und damit auch die Kosten fĂŒr einen Anwalt, abdecken. Trotz der teuren Policen rentiert sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung fĂŒr Familienangelegenheiten in der Regel aufgrund der hohen möglichen Prozesskosten.

GĂŒterrecht: Zugewinnausgleich, GĂŒtertrennung & GĂŒtergemeinschaft

Das GĂŒterrecht befasst sich mit der Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung. Dabei wird mitnichten der gemeinsame Besitz einfach halbiert. Es wird zwischen 3 GĂŒterstĂ€nden unterschieden:

  • Zugewinnausgleich
  • GĂŒtertrennung
  • GĂŒtergemeinschaft

Hat ein Ehepartner durch die Ehe zusĂ€tzliches Vermögen erhalten, wird dies bei einem Zugewinnausgleich wieder relativiert, indem eine Zahlung an den Partner, der keinen oder einen geringeren Zugewinn hatte, stattfindet. Dieser Ausgleich betrĂ€gt ĂŒblicherweise die HĂ€lfte der Zugewinn-Differenz.

Eine durch einen Ehevertrag festgelegte GĂŒtertrennung verhindert den Ausgleich, hier hat jeder sein eigenes Vermögen. Im Gegensatz dazu legt eine GĂŒtergemeinschaft das gesamte Vermögen als gemeinsamen Besitz fest, nur hier wĂŒrde eine Aufteilung erfolgen.

Beides muss notariell festgehalten werden, um gĂŒltig zu sein. Die Frage, wie Sie Ihre GĂŒter aufteilen wollen, sollten Sie daher am besten bereits vor Eingang der Ehe entscheiden und in einem Ehevertrag festhalten, um spĂ€tere Streitigkeiten zu vermeiden.

Scheidungsverfahren

Ein Scheidungsverfahren, also die Auflösung der Ehe, setzt voraus, dass ein von einem Scheidungsanwalt gestellter Antrag bei Gericht eingereicht wird. Dies gilt auch, wenn die Scheidung einvernehmlich ist.

Auch wenn Sie keine Streitigkeiten erwarten, sollte auch der Partner, der nicht den Scheidungsantrag stellt, einen eigenen Anwalt haben. Ein gemeinsamer Anwalt ist zwar gĂŒnstiger, jedoch vertritt dieser immer die Interessen des Antragstellers.

Das Verfahren an sich dauert im Schnitt mehrere Monate bis zu einem Jahr. Dies hÀngt unter anderem auch davon ab, wie viele freie Termine das Familiengericht hat.

Je genauer Sie bereits vor der Scheidung einvernehmlich geklÀrt haben, wie die Aufteilung erfolgen soll, umso schneller kann das Verfahren abgeschlossen werden. Am besten lassen Sie sich bereits rechtzeitig vor Verfahrensbeginn beraten.

Versorgungsausgleich (gesetzlich & schuldrechtlich)

Beim Versorgungsausgleich soll nach der Scheidung eine gerechte Aufteilung der gemeinsam erworbenen Versorgungsleistungen erfolgen. Dazu zÀhlen gesetzliche Rentenversicherungen, die meisten Altersvorsorgen ebenso, wie private Lebensversicherungen.

Diese finanziellen AnsprĂŒche werden in der Regel zusammengerechnet und jedem die HĂ€lfte zugestanden. ErhĂ€lt ein Partner also eine weit höhere Rente, beispielsweise weil der Ehemann gearbeitet hat, wĂ€hrend die Partnerin als Hausfrau die Kinder betreute, muss dieser dem anderen die Differenz des Durchschnitts auszahlen.

Neben diesem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich besteht auch die Möglichkeit des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs. Dieser Fall tritt ein, wenn es um Anwartschaften wie eine Betriebsrente geht, die zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht bezogen wurden.

Vielen Betroffenen ist nicht klar, ob und wann sie Anspruch auf einen Versorgungsausgleich haben – dies sollten Sie unbedingt mit Ihrem Scheidungsanwalt besprechen.

Jetzt Fachanwalt fĂŒr Familienrecht in Berlin-Spandau kontaktieren: Tel.: 030 – 288 327 2

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Ihre Vorteile

  • Kompetente Beratung zum Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

  • Individuelle Betreuung des Mandats

  • Kurzfristige Termine möglich

Unsere BĂŒrozeiten

Mo.–Do. 09:00–13:00 Uhr
14:00–18:00 Uhr
Freitag 09:00–14:00 Uhr

Hier finden Sie uns

MĂŒller & Kollegen RechtsanwĂ€lte

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13595 Berlin
Telefon: 030 – 288 327 28

Eine individuelle und persönliche Rechtsberatung dĂŒrfen Mandanten in der Rechtsanwaltskanzlei MĂŒller & Kollegen in Berlin erwarten. Bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht sind wir fĂŒr Mandanten rund um Berlin-Spandau, wie Neustaaken, Hakenfelde, Siemensstadt, Haselhorst, Wilhelmstadt, Gatow und Kladow ebenso unterwegs wie in den Gebieten rund um Falkensee, wie Dallgow-Döberitz sowie Schönwalde-Glien und auch in Groß Glienicke, Seeburg und Fahrland. Dabei ist es uns wichtig, rechtssichere Strategien zur Vermeidung kĂŒnftiger Rechtsstreitigkeiten zu erarbeiten. Ihr Anliegen ist bei uns in guten HĂ€nden.

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