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Kompetente Beratung zum Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
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Egal, ob Sie in einen Unfall verwickelt wurden oder Ihnen der Führerscheinverlust durch Verkehrsverstöße droht: In unserer Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau bieten wir umfassenden, juristischen Rat – auch bei schwierigen Fällen.
Gerade bei der Unfallregulierung sind Empathie und Feingefühl gefragt, da Personenschäden sehr traumatisierend sein können. Wir stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung im Verkehrsrecht Spandau zur Seite. Profitieren Sie von unserer Anpackmentalität: wir lassen garantiert nichts unversucht.
Der größte Fehler – auch bei kleineren Vergehen oder einvernehmlicher Einigung am Unfallort – ist es, sich nicht an einen Verkehrsanwalt zu wenden. Denn nur so sind Sie abgesichert, dass bei Haftungsfragen alles seinen rechtmäßigen Verlauf nimmt gegenüber den Versicherungen. Wir prüfen, welche Schadensersatzansprüche realistisch sind und wie Sie bei den Versicherungen durchgesetzt werden können. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau bei Themen wie:
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung beim Verkehrsrecht in Berlin Spandau.
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Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: ein Auffahrunfall an der Ampel oder ein umgangssprachlicher „Parkrempler“ im Parkhaus. Das sind alltägliche Unfälle, in die jeder mehr oder weniger schon mal verwickelt war, ohne größeren Personenschaden zu verursachen oder davon zu tragen.
Anders sieht es aus, wenn Menschen mitunter schwer verletzt werden. In solchen Momenten sind Betroffene leider kaum in der Lage, klare und vernünftige Entscheidungen zu treffen. Genau dann benötigen Sie einen Verkehrsanwalt in Berlin-Spandau, der Sie schnell und rechtssicher berät.
Egal, ob Sie selbst Unfallverursacher oder die geschädigte Person sind. Wenden Sie sich an Müller & Kollegen Rechtsanwälte, wir helfen Ihnen bei Fragen zum Verkehrsrecht:
Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?
Wird man in einen Unfall verwickelt, ist das äußerst unangenehm und kann akute, physische Folgen haben – oder auch langfristige. Selbst wenn die Unfallursache nicht eigenverschuldet ist, bedeutet das leider noch längst nicht, dass Unfallverursacher tatsächlich die Schuld zugewiesen bekommen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau verhilft Ihnen zu Ihrem Recht und somit auch zu Ihrem gerechtfertigten Schmerzensgeld. Denn Fakt ist, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu, wenn der Unfallverursacher eindeutig schuld ist.
Dabei gibt es keine gesetzliche Regelung, wie hoch das Schmerzensgeld sein muss. Es handelt sich um eine sogenannte angemessene Entschädigung. Diese kann jedoch nur in angemessenerer Höhe ausfallen, wenn Sie einen erfahrenen Verkehrsanwalt hinzuziehen. Stand der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss oder hat Unfallflucht begangen, fällt das Schmerzensgeld in der Regel höher aus, da grob fahrlässig gehandelt wurde. Ebenso kann es sich positiv auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken, wenn sich die Unfallregulierung deutlich verzögert, beispielsweise durch die Nachlässigkeit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Mit unserem Team von Müller & Kollegen haben Sie Ihren kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau gefunden. Wir prüfen Ihren Schmerzensgeldanspruch umgehend und setzen diesen durch. Übrigens stehen Ihnen im Falle eines nichtverschuldeten Personenschadens auch Haushaltsführungskosten oder Kosten für den Verdienstausfall zu. Wir kümmern uns darum!
Zu welchem Schadenersatz verhilft mir die Unfallschadenregulierung?
Wussten Sie, dass der Unfallverursacher die Kosten für Ihren Verkehrsanwalt übernehmen muss? Bei der Unfallregulierung geht es Ihrem Verkehrsanwalt in Berlin-Spandau stets um die Frage, wie viel Schadenersatz den Mandanten zusteht. Dazu muss zunächst nachgewiesen werden, wie hoch der tatsächliche Schaden ist. Es ist daher unabdingbar, dass die Unfallaufnahme auch unabhängig von der Polizei besonders gründlich in Eigenregie erfolgt. Dazu gehört das sofortige Ausfüllen eines Unfallberichtes, der vom Unfallverursacher unterschrieben werden muss. Fotos sind ebenso entscheidend, genauso wie fremde Zeugen, die im Streitfall den Unfallhergang bezeugen können. Ein Schadensgutachter sollte schließlich die Höhe des Schadens festsetzen.
Es ist kein Geheimnis, dass die Versicherungen und ggf. Anwälte der Gegenseite versuchen werden, den Schadenersatz so klein wie möglich zu halten. Doch damit geben wir von Müller & Kollegen Verkehrsanwälte in Spandau uns nicht zufrieden:
Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen, brauche ich einen Verkehrsanwalt?
Es gibt die verschiedensten Beweggründe, die Menschen dazu veranlassen, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen. In den meisten Fällen handelt es sich um einen Affekt, manchmal auch um Schock. Nicht immer ist es ein mutwilliges oder berechnendes Handeln, wenn man selbst der Unfallverursacher ist. Als Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau ist es unsere Aufgabe, genau dies nachzuweisen, denn ohne mildernde Umstände oder Vorbringung des guten Willens, sind vor dem Gesetz alle Fahrerfluchten gleich. Und das bedeutet im Ernstfall laut § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zusätzlich drohen Fahrverbot oder der Verlust der Fahrerlaubnis.
Daher zögern Sie nicht – nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau auf! Wir beantragen Einsicht in die Strafakte und decken Verfahrensfehler auf. Wir prüfen, ob trotz Tatbestand der Unfallflucht mildernde Umstände, wie Traumata oder Erkrankungen vorliegen. In vielen Fällen wird gegen Parkrempler eine Anzeige erstattet, obwohl die angemessene Wartezeit von 20 bis 60 Minuten eingehalten wurde. Lassen Sie dies nicht auf sich sitzen und rufen Sie uns an! Generell gilt: Bei einer Unfallflucht werden Personenschäden wesentlich höher geahndet als Parkunfälle und Co. Gerade wenn lebensgefährliche Verletzungen vorliegen, gilt dies als unterlassene Hilfeleistung. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Selbstanzeige sich durchaus strafmildernd auswirkt. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Spandau berät Sie umfassend und unvoreingenommen.
Eine der häufigsten Verletzungen – selbst bei einem einfachen Auffahrunfall mit verhältnismäßig niedriger Geschwindigkeit – ist das Halswirbelsäulensyndrom (HWS-Schleudertrauma). Bei einem Zusammenstoß kann es passieren, dass die Halswirbelsäule überdehnt wird, was zu massiven Kopf- und Nackenschmerzen führen kann. Das Tückische an diesem Personenschaden ist, dass die Symptome der Verletzung erst Stunden nach dem Unfall auftreten und daher nur im Nachgang erfasst werden können. Es ist daher unbedingt notwendig, damit sofort beim Arzt vorstellig zu werden und sich die Verletzung attestieren zu lassen. Nur so hat Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau die Möglichkeit, ohne Umwege ein Schmerzensgeld für Sie einzuklagen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich dabei nach dem individuellen Fall und beginnt bei 300 Euro. Je nach Folgeschäden, wie zum Beispiel chronische Schmerzen oder Depressionen, erhöht sich das Schmerzensgeld entsprechend. Generell gilt: Je höher der Schweregrad der HWS-Distorsion, desto höher die Schmerzensgeldsumme. Auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit erhöht den Anspruch.
Verlieren Sie keine wertvolle Zeit – wenden Sie sich noch heute an unser Juristenteam zum Thema Verkehrsrecht in Berlin-Spandau.
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Verkehrsverstöße passieren schneller, als man denkt: zu schnell eine unbekannte Ortschaft durchquert, die rote Ampel versehentlich überfahren oder das Gläschen In Ehren nicht verwehrt. Auch wenn viele Verkehrsvergehen mitunter nicht bewusst passieren, schützt Unwissenheit auch in diesem Fall nicht vor Bußgeldern, Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug.
Sie haben das Gefühl, dass Ihr Bußgeldbescheid nicht korrekt ist, die Messwerte bei der Geschwindigkeitsüberprüfung nicht stimmen oder der Führerscheinentzug nicht rechtens ist? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau.
Die Erfahrung zeigt: eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren ist nur mit professioneller Hilfe möglich. Als Verkehrsanwälte kennen wir die Normen des Bußgeldverfahrens und des Gerichtswesens sehr genau – nutzen Sie diesen Vorteil! Wir decken Fehlerquellen im Geschwindigkeitsmessverfahren auf und haben das notwenige juristische Fachwissen, um ein Fahrverbot möglicherweise noch verhindern zu können. In einigen Fällen kann Ihnen zum Beispiel die Führerschaft des Fahrzeugs nicht eindeutig nachgewiesen werden. Das Einschalten eines Anwaltes für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau lohnt in jedem Fall. Dies kann Ihr Team von Müller & Kollegen Verkehrsanwälte möglicherweise für Sie erreichen:
Wie kann mir ein Anwalt für Verkehrsrecht in Spandau beim Bußgeldverfahren helfen?
Tatsächlich ist jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft. In vielen Fällen sind die Geräte unbemerkt in ihrer Funktion gestört. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau kennt sich mit Messwertfehlern im Verkehrsrecht bestens aus und weiß diese aufzudecken.
Sobald Ihnen der Blitzerbescheid zu hoch vorkommt, da Sie womöglich in diesem Augenblick einen Kontrollblick auf Ihr Tacho geworfen haben, zögern Sie nicht, sich an Müller & Kollegen Verkehrsanwälte zu wenden. Sie sind sich sicher, dass Sie auf keinen Fall die rote Ampel oder das Stoppschild überfahren haben? Sie können sich an keine Situation auf der Autobahn erinnern, wo Sie einem anderen Fahrzeug zu dicht aufgefahren wären? Dann ist das ein klarer Fall für Ihren Verkehrsanwalt in Spandau! Mit unserer Hilfe wird Ihre Unschuld bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Vorwurf des Abstandsverstoßes bewiesen und das Bußgeldverfahren eingestellt. Sie erhalten keine Punkte in Flensburg und Ihnen droht nicht das Fahrverbot.
Wussten Sie, dass ein Fahrverbot stets zusätzlich zu einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg verhängt wird? Konsultieren Sie jetzt Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau!
Wann droht ein Fahrverbot und wie sollte ich mich verhalten?
Für viele Menschen ist ein temporäres Fahrverbot oder gar der Führerscheinverlust eine private und wirtschaftliche Katastrophe. Es drohen Jobverlust, lange Behördengänge und Einschränkungen im Privatleben. Müller & Kollegen Rechtsanwälte werden nichts unversucht lassen, Ihren Fall auf Herz und Nieren zu prüfen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau kann Ihnen helfen, den Schaden so gering wie möglich zu halten und Fahrverbote sowie die Abgabe des Führerscheins zu verhindern.
Wenden Sie sich umgehend an uns, um ein Fahrverbot zu verhindern, wenn Ihnen laut § 4 der Bußgeldkatalogverordnung folgende Vergehen vorgeworfen werden:
Ihnen droht das Fahrverbot? Wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau. Wir können genau nachvollziehen, ob es sich um Messfehler oder Ungereimtheiten im Verfahren handelt. So verhindern wir gemeinsam, dass es erst gar nicht zu einem Fahrverbot kommt.
Verlängerung der Probezeit: ein Fall für Ihren Verkehrsanwalt in Spandau?
Nicht wenige Eltern entscheiden sich dafür, dass ihre Kinder die Fahrerlaubnis bereits mit 17 im Rahmen des begleitenden Fahrens erhalten dürfen. Die Probezeit unterscheidet sich jedoch nicht von der laut § 2a StVG vorgeschrieben Probezeit bei volljährigen Personen und beträgt somit 2 Jahre. Die Regeln während der Probezeit sind streng, daher ist die Hilfe durch einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau bei Verkehrsvergehen besonders wichtig.
Es drohen Maßnahmen wie ein kostenintensiver Nachschulungskurs und die Verlängerung der Probezeit. Egal, ob es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten oder schwerere Delikte handelt – Strafen von mehr als 60 Euro bei Geschwindigkeitsverstößen sowie Rotlichtverstöße, Fehler beim Überholen oder Trunkenheitsdelikte werden mit einer Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre geahndet. Gleiches gilt auch bei dem gerade bei jungen Leuten häufig vorkommenden „Smartphone am Steuer“. Wenn das angeordnete Aufbauseminar nicht wahrgenommen wird, droht der Fahrerlaubnisentzug. Wenden Sie sich umgehend an Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine Messfehler vorliegen oder andere ungerechtfertigte Vorwürfe.
Machen Sie aus der Probezeit keinen Dauerzustand und vertrauen Sie auf die Kompetenz von Müller & Kollegen Verkehrsanwälte.
Alkohol am Steuer: darum lohnt sich der Gang zum Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau!
Schon das berühmt-berüchtigte Feierabendbier kann erhebliche Folgen für jeden Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen. Selbst geringe Mengen von Alkohol im Blut bedeuten im Ernstfall den Verlust des Führerscheins. In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5 ‰, alles, was darüberhinausgehend nachgewiesen wird, zieht ein temporäres Fahrverbot, eine saftige Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg nach sich. Ihr Verkehrsanwalt in Spandau ist mit dem Alkoholmessverfahren der Polizei bestens vertraut und weiß, dass bestimmte Formalitäten einzuhalten sind, da der gemessene Wert andernfalls wertlos und somit nicht gerichtsverwertbar ist.
Sind jedoch alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien oder gar ein verursachter Unfall erkennbar, liegt bereits ab 0,3 ‰ eine relative Fahruntüchtigkeit vor. Dann ist die Fahrerlaubnis erheblich in Gefahr. Ab 1,1 ‰ handelt es sich um absolute Fahruntüchtigkeit und der Führerschein ist weg. Auch in diesen Fällen prüft Ihr Anwalt für Verkehrsrecht die Rechtmäßigkeit des Messvorganges und klärt die Frage des Nachtrunkes. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie bei einem Vergehen im Straßenverkehr beobachtet wurden, nach Hause fahren und die Polizei später vor Ihrer Tür steht und einen Alkoholtest einfordert. In der Zwischenzeit haben sie womöglich schon ein Gläschen „auf den Schreck“ getrunken.
Generell gilt, dass Alkoholdelikte generell weniger hart bestraft werden, wenn keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Diese Ausfallerscheinungen müssen daher klar und deutlich nachgewiesen werden. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie Zweifel daran haben, dass Ihre Ausfallerscheinungen rechtmäßig nachgewiesen worden sind.
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