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Der Führerschein ist vielen heilig. Durch ihn gelangen wir mit dem Auto von A nach B. Wer nicht im Homeoffice arbeitet, benötigt seinen Führerschein, um seinen Beruf auszuüben, da er oder sie mit dem Auto pendelt oder den Führerschein im Job benötigt. Dies betrifft beispielsweise Fernkraft- oder Taxifahrer, Hebammen oder Couriere. Umso schlimmer, wenn der Führerschein erstmal weg ist. Wir klären darüber auf, was es bei einem Führerscheinentzug zu beachten gilt und erläutern die Frage, wann und wie eine Sperrfristverkürzung möglich ist.
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Aber was ist diese ominöse Sperrfrist überhaupt? Man könnte mutmaßen, dass es sich hierbei um die Zeit handelt, in der das Fahrverbot gilt. Ganz so einfach ist dies jedoch nicht.
Abgrenzung zum normalen Fahrverbot:
In einigen milden Fällen wird durch eine begangene Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot zwischen 1-3 Monaten ausgesprochen. Der Führerschein muss während dieser Zeit abgegeben werden. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält der Fahrer seinen Führerschein zurück und darf sich direkt wieder hinters Steuer setzen.
Meistens gibt es sogar eine Schonfrist von maximal vier Monaten, bis der Führerschein spätestens abgegeben werden muss. Die Zeit des Fahrverbots muss jedoch am Stück erfolgen, d.h. bei dreimonatigem Fahrverbot ist es nicht möglich den Führerschein im Januar abzugeben, im Februar wieder zu fahren und die übrigen zwei Monate ohne „Lappen“ im März und April abzusitzen.
Führerscheinentzug mit Sperrfrist:
In schwerwiegenderen Fällen kommt es zum Verlust des Führerscheins und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Hiermit ist immer auch eine Sperrfrist verbunden. Die Sperrfrist ist als Mindestdauer zu verstehen und besagt ab wann der Führerschein frühestens wieder neu beantragt werden kann. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist kann der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Die Sperrfristen beginnen bei Minimum sechs Monaten und können bis zu fünf Jahre lang sein. Bei sehr schwerwiegenden Straftaten sogar lebenslänglich. Im Unterschied zum Fahrverbot wird der Führerschein also nicht automatisch wieder ausgehändigt, sondern Sie müssen selbst die Initiative ergreifen!
Im Gegensatz zum Fahrverbot sind die Gründe für einen Führerscheinentzug wesentlich schwerwiegender. Hierzu haben Sie entweder fleißig Punkte im Flensburger Verkehrsregister gesammelt – maximal acht Punkte sind vor Entzug der Fahrerlaubnis möglich – oder Sie haben eine verkehrsrechtliche Straftat begangen. Hierzu zählen beispielsweise starke oder notorische Geschwindigkeitsüberschreitungen, Autofahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, schwere Unfallflucht oder illegale Straßen-Wettrennen.
Wenn Sie das Ende der Sperrfrist abwarten, können Sie einen regulären Antrag auf Wiedererlangung der Fahrerlaubnis stellen. Die Behörde prüft anschließend, ob die Gründe für den Entzug weggefallen sind, und kann eine erneute Fahrprüfung sowie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung – kurz MPU – anordnen.
Die Sperrfrist lässt sich aber oft mit guten Argumenten verkürzen. Im Strafgesetzbuch heißt es hierzu: „Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben“. Die kürzeste Dauer, auf die die Sperrfrist reduziert werden kann, beträgt drei Monate. Sollten Sie den Führerschein jedoch in den letzten drei Jahren schon einmal entzogen bekommen haben, müssen Sie mit mindestens einem Jahr Sperrfrist kalkulieren.
Letztlich ist es wichtig das Gericht davon zu überzeugen, dass Sie wieder bereit sind am Straßenverkehr teilzunehmen, ohne sich und andere zu gefährden. Die Begründung muss stichhaltig sein. Außerdem ist es häufig von Vorteil an speziellen Aufbauseminaren oder Nachschulungen teilzunehmen. Sollten Sie den Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren haben, raten wir unbedingt zur freiwilligen Abstinenz. Auch der Besuch einer einschlägigen Selbsthilfegruppe kann sich positiv auf die Beurteilung des Gerichts und Ihren Antrag zur Sperrfristverkürzung auswirken.
Rechtliche Beratung und Unterstützung können Ihnen dabei helfen die Sperrfrist effektiv zu verkürzen. Als Anwälte für Verkehrsrecht in Spandau sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir wissen um die Bedingungen der Gerichte, Ihre Chancen auf Fristverkürzung und können beraten, welche Maßnahmen Sie in Ihrem individuellen Fall ergreifen können. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der fachgerechten Antragsstellung, denn hier gilt es die richtigen Formulierungen zu beachten.
Sie haben Ihren Führerschein entzogen bekommen und suchen juristische Unterstützung? Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich unter Tel. 030 – 288 327 28!
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