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Längst ist das Auto in Berlin nicht mehr ein einfaches Fortbewegungsmittel, sondern ein guter Begleiter, der gehegt und gepflegt wird.
Das Auto ist vielen heilig. Umso ärgerlicher ist es, wenn man schuldlos in einen Unfall verwickelt wird.
Das Auto hat Beulen und Kratzer oder noch schlimmer, einen großen Blech- bis hin zum Totalschaden.
Und der Unfallverursacher ist der Meinung, er hätte damit nichts zu tun.
Noch ärgerlicher wird es, wenn es keine Zeugen gibt und man seine eigene Unschuld beim Verkehrsunfall nicht beweisen kann. Genau hier kommt die Dashcam ins Spiel.
Die Dashcam hat verschiedene Bezeichnungen: Carcam, Auto-Cam oder Car-Camcorder werden die kleinen Autokameras auch genannt. Der Name setzt sich aus den englischen Wörtern „Dashboard“ (dt. Armaturenbrett) und „Camera“ (dt. Kamera) zusammen. Letztendlich ist eine Dashcam ein kleiner Videorekorder, der wie ein Navigationsgerät am Armaturenbrett oder innen an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wird.
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Der Unfall ist passiert und die Beteiligten sind sich nicht einige in der Schuldfrage. Da kann eine Dashcam-Aufnahme von Nutzen sein.
Grundsätzlich können Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfall-Prozess verwendet werden. So hat es der BGH (Bundesgerichtshof) beschlossen.
Wichtig ist, dass Dashcams nur kurz und anlassbezogen filmen und die Aufnahmen nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Aber Vorsicht, man kann sich mit den Aufnahmen unter Umständen auch selbst belasten. Entdeckt ein Polizist z.B. nach einem Unfall eine Dashcam im Auto, kann er diese beschlagnahmen.
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Was bedeutet anlassbezogenes Filmen?
Die Behörden sehen den Einsatz von Dashcams als zulässig an, wenn die Aufnahmen kurz und anlassbezogen erfolgen. Anlassbezogen bedeutet, dass Daten nur dann gespeichert werden, wenn es z.B. zu einem Unfall oder einer zu starken Verzögerung kommt.
Somit darf nur eine konkrete Situation aufgezeichnet werden und die Dashcam darf nicht permanent eingeschaltet sein. Das ist so auch technisch möglich. Man muss also nicht kurz vor einem Unfall noch schnell die Dashcam einschalten, dafür sind bestimmte Features der Dashcam behilflich.
Wie sieht eine datenschutzkonforme Nutzung einer Dashcam aus?
Kurze, anlassbezogene Dashcam-Aufnahmen bewegen sich also im DSGVO-konformen Rahmen. Eine permanente Aufzeichnung und Speicherung der Videos sind nicht erlaubt. Insbesondere die Veröffentlich mit erkennbaren Personen und lesbaren Autokennzeichen stellt einen Verstoß gegen den Datenschutz dar.
Die Dashcam-Aufnahmen dürfen somit nur für einen kurzen Zeitpunkt gespeichert werden und nicht die Persönlichkeitsrechte von Personen gefährden.
Juristische Beratung und Unterstützung können Ihnen dabei helfen, ob die Nutzung Ihrer Dashcam-Aufnahmen rechtlich einwandfrei sind und ob diese in einem drohenden Rechtsstreit verwertbar sind. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht in Spandau sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir wissen um die Bedingungen der Gerichte und können beraten, welche Maßnahmen Sie in Ihrem individuellen Fall ergreifen können. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der fachgerechten Antragsstellung, denn hier gilt es die richtigen Formulierungen zu beachten.
Sie hatten einen Verkehrsunfall in Berlin und sind sich nicht sicher, ob Sie Ihre Dashcam-Aufnahmen verwenden können?
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