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Überfrierende Glätte, Schnee – ja, in den kalten Monaten des Jahres kann es auf den Straßen schon einmal glatt und ungemütlich werden. Hier stellen sich auf einmal Fragen, wie: „Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland?“ oder „Unfall mit Sommerreifen im Winter – zahlt die Versicherung trotzdem?“
Das Wichtigste einmal vorweg: Ja, in Deutschland gibt es seit 2010 tatsächlich eine Winterreifenpflicht, allerdings nur eine situative. Diese bezieht sich auf § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die StVO besagt also deutlich, dass bei winterlichen Witterungsbedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte, Reifglätte lediglich mit Winterreifen gefahren werden darf.
Faustregel für die Winterbereifung: Wer sichergehen will, nicht von einer Kältefront überrascht zu werden, der kann sich den 1. Oktober schon einmal im Kalender markieren. Zwischen Oktober und Ostern (von O bis O) machen Sie mit Winterreifen nichts falsch. Anschließend können Sie wieder auf Sommerreifen wechseln. Ist es im Herbst lange mild, können Sie Ihre Winterreifen – so keine winterlichen Witterungsbedingungen eintreten – selbstverständlich noch länger verwenden.
Viele Menschen denken, dass sie mit ihren Sommerreifen durchkommen werden, wenn sie einfach vorsichtig fahren. Dies ist ein Trugschluss und kann zu schweren Unfällen führen. Sommer- und Winterreifen unterscheiden sich in zwei Punkten: in Gummimischung und Profil.
Winterreifen sind aus einem weichen Gummigemisch hergestellt. Ein hoher Anteil an Kautschuk bzw. Silicia verleiht dem Reifen seine besondere thermoelastische Eigenschaft bei niedrigen Temperaturen. Zudem sorgt das Profil mit Lamellen für eine Verzahnung mit Eis und Schnee – so sind Sie im Winter immer sicherer unterwegs. Aufgrund des feineren Profils, der stärkeren Profiltiefe und weicheren Gummimischung haften Winterreifen beim Bremsen, Anfahren und in den Kurven besser auf dem Straßenbelag.
Seit dem 1. Januar 2018 ist das dreigezackte Bergpiktogramm („Alpine-Symbol“) mit der Schneeflocke in der Mitte für alle neu produzierten Winterreifen vorgeschrieben. Das bisherige M+S-Zeichen ist für diese Reifen nicht mehr ausreichend. Sie haben Winterreifen, die bereits vor 2018 hergestellt wurden? Beachten Sie diese Frist: Ab Oktober 2024 dürfen Reifen, die ausschließlich das M+S-Symbol tragen, nicht mehr gefahren werden.
Bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen unterwegs zu sein, ist kein Kavaliersdelikt und kann im schlimmsten Fall Menschenleben kosten. Wer sich bei Glatteis, Schneegestöber oder Schneematsch mit Sommerreifen auf die Straße begibt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch einen Unfall. Denn die Reifen bieten unter winterlichen Bedingungen kaum Grip und Haftung. Die Folge: Das Fahrzeug gerät schneller in Schräglage und rutscht weg, Bremswege werden deutlich länger. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden.
Wenn Sie mit der falschen Bereifung im Straßenverkehr erwischt werden, können Sie mit Konsequenzen rechnen. Je nachdem, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wurde, unterscheidet sich die Schwere der Konsequenzen. Ist kein anderer Verkehrsteilnehmer involviert, droht immerhin ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zuzüglich 1 Punkt im Verkehrszentralregister. Wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro zuzüglich 1 Punkt in Flensburg.
Wichtig für den Unfallverursacher:
Ein Unfall bei winterlicher Witterung kann unangenehme Folgen haben, wenn der Verursacher nicht ausreichend gewappnet ist. Dies gilt vor allem dann, wenn die Straßen dadurch schlecht befahrbar waren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungskunden in Regress nehmen, wenn dieser ohne Winterreifen auf dem Weg war.
Auch kann es passieren, dass die Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug nur teilweise aufkommt.
Wichtig für Unfall-Opfer:
Es kann sich auch für Unfallopfer negativ auswirken, wenn diese mit falscher Bereifung gefahren sind: Wird nachgewiesen, dass der Unfall dadurch entstanden ist, dass das Auto des Opfers keine Winterreifen aufgezogen hatte, muss mit einer Mithaftung gerechnet werden. Die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers ersetzt den Schaden nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz, selbst bei Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
1. In welchen Monaten ist Winterreifenpflicht?
Da es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht gibt, sondern nur eine situative, lässt sich kein fester Zeitraum benennen. Sind Witterung und Straßenverhältnisse allerdings winterlich, so muss mit Winterreifen gefahren werden. Wer bei einem plötzlichen Kälteeinbruch folglich keine Winterreifen am Kfz hat, der sollte dieses nicht bewegen. Wer im Winter oder frühen Frühjahr mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte sich im Zweifelsfall mit der dort herrschenden Winterreifenpflicht beschäftigen.
2. Gilt die Winterreifenpflicht auch für ausländische Fahrzeuge?
Die situative Winterreifenpflicht gilt für alle, die mit ihrem Kraftfahrzeug im deutschen Straßenverkehr unterwegs sind. Wie immer gilt auch hier: Ignorantia legis non excusat – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
3. Ist es erlaubt im Winter mit Sommerreifen zu fahren?
Sommerreifen im Winter zu benutzen, ist in Deutschland nicht per se untersagt, allerdings kann es gefährlich sein und kann als fahrlässig bezeichnet werden. Verboten ist die Verwendung von Sommerreifen jedoch nur, wenn die Bereifung nicht zu den herrschenden Straßenverhältnissen passt. Mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs zu sein, ist folglich ein No Go.
4. Ist man mit Allwetterreifen im Winter versichert?
Bei einem Unfall haben Autofahrer, die im Winter mit Allwetterreifen (auch sogenannten Ganzjahresreifen) unterwegs sind, vollen Versicherungsschutz.
5. Besteht Winterreifenpflicht auch, wenn kein Schnee liegt?
Laut Paragraf 2 sind Winterreifen nur dann vorgeschrieben, wenn auf der Straße winterliche Verhältnisse mit „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ herrschen.
6. Wann braucht man neue Winterreifen?
Winterreifen büßen bereits ab ca. sechs Jahren einen Teil ihrer Wintereigenschaften ein, weshalb der ADAC von der Nutzung von Winterreifen, die älter als acht Jahre sind, abrät.
Sie benötigen juristische Beratung bei einem Unfall ohne Winterreifen oder zu anderen Themen im Bereich Verkehrsrecht?
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Quellen:
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/90-2-strassenbenutzung-durch-fahrzeuge
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifen-schneekette/
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/reifenkauf/reifenalter/
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