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Arbeitszeugnis in Bezug auf das Arbeitsrecht – Rechtliche Hilfe in Berlin-Spandau

Steht Ihr Arbeitsvertrag kurz davor, auszulaufen, haben Sie gekündigt oder wurden sie gekündigt? Dann sollten Sie ein Arbeitszeugnis anfordern. Aber auch ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es sinnvoll sein, ein Arbeitszeugnis einzufordern, um dies beispielsweise bei einer Bewerbung nutzen zu können. Unsere Rechtsanwälte in Berlin Spandau prüfen gerne Ihr Arbeitszeugnis. So können Sie sicher sein, dass es keine versteckten Formulierungen enthält, welche negativ ausgelegt werden könnten.

Welche Arten des Arbeitszeugnisses können Sie fordern?

Es gibt im Wesentlichen drei Arten von Arbeitszeugnissen. Das Zwischenzeugnis ist geeignet, wenn Sie während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis brauchen, etwa für Bewerbungen. Aber es hat auch Bestand, wenn sich etwas im Arbeitsverhältnis verändert, Sie die Abteilung oder den Vorgesetzten wechseln oder eine längere Auszeit (z.B. Elternzeit) bevorsteht. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen können Sie laut Arbeitsrecht ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.

Was das einfache Arbeitszeugnis vom qualifizierten Arbeitszeugnis unterscheidet

Ein einfaches Arbeitszeugnis ist in der Regel nur empfehlenswert, wenn es sich um ein sehr kurzes Arbeitsverhältnis gehandelt hat. In einem einfachen Arbeitszeugnis finden sich Informationen darüber, wer Sie sind, in welcher Abteilung Sie gearbeitet haben und wie lange dies andauerte. Bei einem längeren Arbeitsverhältnis empfehlen wir Ihnen, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis wird außerdem die Leistung des Arbeitnehmers bewertet.

Darin finden sich zusätzlich Informationen wie:

  • Welche Aufgabenbereiche Sie innehatten
  • Wie Sie Aufgaben umgesetzt haben
  • Über welche Fähigkeiten Sie verfügen
  • Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden

Wann Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben

Ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat jeder Arbeitnehmer, dabei ist es nicht relevant, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt waren. Auch eine Befristung oder eine Aushilfstätigkeit ist kein Grund gegen ein Arbeitszeugnis. Allerdings muss ein Arbeitszeugnis nur auf Ihren Wunsch erstellt werden. Wenn Sie dieses nicht einfordern, muss Ihr Arbeitgeber es Ihnen laut Arbeitsrecht auch nicht aktiv ausstellen.

Klage gegen ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Es darf im Zeugnis nicht gelogen werden, aber es dürfen sich auch keine Äußerungen finden, die Ihnen in der Zukunft im Wege stehen könnten. Es ist empfehlenswert, bei einer Ihrer Meinung nach ungeeigneten Formulierung zunächst mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht in Berlin-Spandau zu sprechen. Wir zeigen auf, welche Formulierungen falsche Eindrücke wecken, sodass Sie ein neues Zeugnis einfordern können. Die meisten Arbeitgeber passen ein Zeugnis lieber an, anstatt einen Prozess zu riskieren. Aber auch hier stehen wir Ihnen kompetent zur Seite!

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Eine individuelle und persönliche Rechtsberatung dürfen Mandanten in der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Kollegen in Berlin erwarten. Bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht sind wir für Mandanten rund um Berlin-Spandau, wie Neustaaken, Hakenfelde, Siemensstadt, Haselhorst, Wilhelmstadt, Gatow und Kladow ebenso unterwegs wie in den Gebieten rund um Falkensee, wie Dallgow-Döberitz sowie Schönwalde-Glien und auch in Groß Glienicke, Seeburg und Fahrland. Dabei ist es uns wichtig, rechtssichere Strategien zur Vermeidung künftiger Rechtsstreitigkeiten zu erarbeiten. Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen.

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