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Arbeitsverträge entschlüsselt

Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?

Arbeitsverträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fallen, je nach Vereinbarung, sehr individuell aus. Jedoch gibt das Gesetz Mindestvertragsinhalte vor, die Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Berlin-Spandau Ihnen gerne auch persönlich eingehend erläutern.

Reguläre Arbeitsverträge müssen laut Gesetz zu verschiedenen Themen eindeutige Vorgaben beinhalten. Gemäß § 2 Nachweisgesetz gehören hierzu unter anderem:

  • Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Art & Dauer der Tätigkeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfrist
  • Lohn/Gehalt

Arbeitsverträge von Managern

Je höher ein Arbeitnehmer die Karriereleiter emporsteigt, desto umfangreicher wird oft auch der Arbeitsvertrag. Für die Verträge von hochrangigen Managern gibt es dann meist einige zusätzliche Klauseln, die z.B. die künftige Arbeitgeberwahl bzw. die weitere Vorgehensweise nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses regulieren.

Besondere Vorsicht sollten Sie bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten walten lassen: Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer in Deutschland die Berufsausübungsfreiheit. Diese Freiheit kann allerdings eingeschränkt werden, falls der aktuelle Arbeitsvertrag für den Kündigungsfall ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vorsieht. Dann darf der Arbeitnehmer seine Fachkenntnis nicht für die Konkurrenz des ehemaligen Arbeitgebers einsetzen. Allerdings dürfen Sie in diesem Fall eine sogenannte „Karenzentschädigung“ erwarten. Laut § 74 Abs. 2 HGB muss die Höhe dieser Entschädigung mindestens die Hälfte der letzten Bezüge des Arbeitnehmers betragen. Wird keine Karenzentschädigung gezahlt, gilt das Verbot schlichtweg nicht. Außerdem darf das Verbot laut Arbeitsrecht auf maximal 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten vor dem Eingehen solcher Vertragsverhältnisse juristischen Beistand hinzuziehen. Es gilt, die exakte juristische Formulierung zu hinterfragen, um bösen Überraschungen vorzubeugen. Dabei geht es nicht nur um Wettbewerbsverbote, sondern z.B. auch um Prämien, Boni und weitere Sonderleistungen von Seiten des Arbeitgebers.

→ Überstundenregelung

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Was ist bei befristeten Arbeitsverträgen zu beachten?

Im Gegensatz zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen steht bei befristeten Arbeitsverträgen meist schon zu Antritt der Stelle fest, wie lange sich der Arbeitnehmer im Unternehmen befinden wird. Befristete Arbeitsverhältnisse stützen sich auf zuvor genau bezeichnete Situationen/Bedingungen, nach bzw. mit deren Eintritt das Arbeitsverhältnis als beendet gilt – ohne, dass eine der beteiligten Parteien eine Kündigung aussprechen muss.

→ Kündigungsschutz

→ Aufhebungsvertrag

Die Fakten zu befristeten Arbeitsverhältnissen (§§ 14 & 16 TzBfG):

  • Die Befristung muss i.d.R. auf einem sachlichen Grund basieren.
  • Ein befristeter Vertrag darf i.d.R. maximal 3-mal weiter befristet werden.
  • Der Arbeitsvertrag über das befristete Arbeitsverhältnis muss schriftlich festgehalten werden.
  • Wenn die Befristung ungültig wird/ist, dann wirkt der Vertrag, als sei er unbefristet geschlossen worden. Zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dann eine Kündigung notwendig.

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Eine individuelle und persönliche Rechtsberatung dürfen Mandanten in der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Kollegen in Berlin erwarten. Bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht sind wir für Mandanten rund um Berlin-Spandau, wie Neustaaken, Hakenfelde, Siemensstadt, Haselhorst, Wilhelmstadt, Gatow und Kladow ebenso unterwegs wie in den Gebieten rund um Falkensee, wie Dallgow-Döberitz sowie Schönwalde-Glien und auch in Groß Glienicke, Seeburg und Fahrland. Dabei ist es uns wichtig, rechtssichere Strategien zur Vermeidung künftiger Rechtsstreitigkeiten zu erarbeiten. Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen.

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