• Kanzlei
    • Anwalt Falkensee
    • Anwalt Spandau
  • Anwälte
    • Christian L. Müller
    • Emilia B. Tintelnot
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
    • Mietrecht
    • Verkehrsrecht
    • Wohnungseigentumsrecht
    • Weitere Rechtsgebiete
  • Wissenswertes
  • Suche
  • Menü Menü
Sie sind hier: Startseite1 / Wissenswertes2 / Was ist eine Räumungsklage?
Rechtsanwälte Berlin
Rechtsanwälte Berlin Spandau

Jetzt unverbindlich anfragen:

030 – 288 327 28

Was ist eine Räumungsklage?

Wenn der Vermieter gekündigt hat, der Mieter aber nicht ausziehen will, kann der Konflikt schnell in einer Räumungsklage enden. Diese hat zum Ziel, eine gerichtliche Anordnung zur Räumung angemieteter Objekte oder von Grundstücken zu erwirken. Dazu muss der Vermieter die Klage bei Gericht einreichen, welches den Fall dann prüft. In der Regel ist man in einem Mietverhältnis gut vor der Kündigung geschützt. Erst wenn Eigentümer einen wichtigen Grund haben, z.B. wiederholt keine Miete gezahlt wurde, dürfen Mietverhältnisse fristlos gekündigt werden. Da über die Räumungsklage einmalig durch das Gericht entschieden wird und diese mit hohen Kosten verbunden ist, sollten sowohl Vermieter als auch die Mietpartei einen Anwalt für Mietrecht in Berlin-Spandau zu Rate ziehen. Dieser kann auf Seiten des Vermieters zum Gelingen der Räumungsklage beitragen oder diese auf Mieterseite erfolgreich abwenden.

Ein Fachmann kann helfen – jetzt beraten lassen!

Telefon: 030 – 288 327 28

Gründe für eine Räumungsklage

Ein Grund ist z.B. Eigenbedarf. Der Eigentümer der Wohnung muss aber den Beweis erbringen, dass die Kündigung aus Eigenbedarf gerechtfertigt ist. Neben der Anmeldung zum Eigenbedarf gibt auch der wiederholte Zahlungsverzug der Miete dem Vermieter das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen.

Wann der Vermieter fristlos kündigen darf:

  • Vorsätzliche Beschädigung oder Vernachlässigung des Mietobjekts
  • Wiederholte Abmahnungen aufgrund von Hausfriedensstörung
  • Untervermietung ohne Zustimmung des Eigentümers
  • Betreiben eines Gewerbes in einer Wohnung ohne Einverständnis

Schnelle Hilfe bei Kündigungen des Mietvertrags einfordern – Anwalt konsultieren!

Telefon: 030 – 288 327 28

So läuft eine Räumungsklage ab

Spricht der Vermieter eine Kündigung aus und verlässt der Bewohner zur angegebenen Frist nicht die Wohnung, erfolgt eine Nachfrist. Erst wenn diese verstrichen ist, kann die Vermieterpartei oder deren Anwalt eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Damit diese bearbeitet wird, muss der Kläger einen Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Der Mieter bekommt nun ein Schreiben, welches er vor Ablauf der Frist beantworten muss. Möchte er die Klage abwenden, kommt es zu einer Verhandlung. Vier Wochen später wird das Urteil rechtskräftig und ggf. durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt. Geht die Räumung nicht freiwillig vonstatten, kann eine Zwangsräumung eingefordert und der Hausrat eingelagert werden.

Jetzt unverbindlich anfragen:

030 – 288 327 28

Kontaktieren Sie uns!

Ihre Vorteile

  • Kompetente Beratung zum Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

  • Individuelle Betreuung des Mandats

  • Kurzfristige Termine möglich

Unsere Bürozeiten

Mo.–Do. 09:00–13:00 Uhr
14:00–18:00 Uhr
Freitag 09:00–14:00 Uhr

Hier finden Sie uns

Müller & Kollegen Rechtsanwälte

Pichelsdorfer Straße 92
13595 Berlin
Telefon: 030 – 288 327 28

Eine individuelle und persönliche Rechtsberatung dürfen Mandanten in der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Kollegen in Berlin erwarten. Bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht sind wir für Mandanten rund um Berlin-Spandau, wie Neustaaken, Hakenfelde, Siemensstadt, Haselhorst, Wilhelmstadt, Gatow und Kladow ebenso unterwegs wie in den Gebieten rund um Falkensee, wie Dallgow-Döberitz sowie Schönwalde-Glien und auch in Groß Glienicke, Seeburg und Fahrland. Dabei ist es uns wichtig, rechtssichere Strategien zur Vermeidung künftiger Rechtsstreitigkeiten zu erarbeiten. Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen.

Eine individuelle und persönliche Rechtsberatung dürfen Mandanten in der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Kollegen in Berlin erwarten. Bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht sind wir für Mandanten rund um Berlin-Spandau, wie Neustaaken, Hakenfelde, Siemensstadt, Haselhorst, Wilhelmstadt, Gatow und Kladow ebenso unterwegs wie in den Gebieten rund um Falkensee, wie Dallgow-Döberitz sowie Schönwalde-Glien und auch in Groß Glienicke, Seeburg und Fahrland. Dabei ist es uns wichtig, rechtssichere Strategien zur Vermeidung künftiger Rechtsstreitigkeiten zu erarbeiten. Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen.

Karten wurden vom Besucher auf dieser Webseite deaktiviert. Klicken Sie hier, um die Karte in einem neuen Fenster zu öffnen.
Müller & Kollegen Rechtsanwälte // Pichelsdorfer Straße 92 // 13595 Berlin // Tel.: 030 – 288 327 28
E-Mail: mail@kanzlei-muk.de // Impressum // Datenschutzerklärung
Öffnungszeiten: Mo.-Do. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, 09:00-14:00 Uhr
© Copyright - Rechtsanwalts Kanzlei Berlin Spandau
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern. Sie können bei den Cookie-Einstellungen wählen, ob Sie auch nicht zwingend benötigte Cookies aktivieren möchten. Cookie-EinstellungenAkzeptieren
Datenschutzerklärung & Cookies

Übersicht über den Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Erlebnis beim Navigieren durch die Website zu verbessern. Aus diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, die uns helfen zu analysieren und zu verstehen, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden in Ihrem Browser nur mit Ihrer Zustimmung gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies abzulehnen. Die Ablehnung einiger dieser Cookies kann jedoch Auswirkungen auf Ihr Browser-Erlebnis haben.
Necessary
immer aktiv
Notwendige Cookies sind für das reibungslose Funktionieren der Website unerlässlich. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Non-necessary
Cookies, die für die Funktion der Website nicht unbedingt erforderlich sind und insbesondere zur Erhebung personenbezogener Daten über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte verwendet werden, werden als nicht notwendige Cookies bezeichnet. Es ist zwingend erforderlich, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor Sie diese Cookies auf Ihrer Website einsetzen.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN