Jetzt unverbindlich anfragen:
Kompetente Beratung zum Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
Jetzt unverbindlich anfragen:
Wenn Eltern sich scheiden lassen, steht nicht selten ein Kampf um das eigene Kind bevor. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich der Streit auf der Ebene der Eltern auf das Wohl des Kindes überträgt. Der Wunsch nach dem alleinigen Sorgerecht für den Sohn oder die Tochter will dann durchgesetzt sein. Wir von Müller & Kollegen Rechtsanwälte beantworten Ihnen dazu die wichtigsten Fragen.
Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung der verheirateten Eltern, wird das gemeinsame Sorgerecht der Eltern grundsätzlich nicht berührt. Das bedeutet: Das gemeinsame Sorgerecht besteht fort. Danach haben beide Eltern nach dem bürgerlichen Gesetzbuch die Pflicht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Wird das Sorgerecht einem Elternteil oder beiden Elternteilen entzogen, endet damit auch das Recht und die damit verbundene Verpflichtung.
Vom gemeinsamen Sorgerecht ist das alleinige Sorgerecht zu unterscheiden. Es bedeutet, dass nur ein Elternteil das Recht und die Pflicht hat, für das eigene Kind Sorge zu tragen.
Liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor, kann eine Übertragung des Alleinsorgerechts auf ein Elternteil bei dem Familiengericht beantragt werden, wenn die Eltern dauerhaft voneinander getrennt leben. Ein vorübergehender Zustand des getrennten Lebens ist damit ausgeschlossen. Hierbei müssen Sie beachten, dass nur eine Übertragung auf sich möglich ist. Das heißt: Sie können bei Gericht keinen Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts auf das andere Elternteil stellen, wenn dies selbst keinen Antrag gestellt hat.
Stehen die jeweiligen Elternteile einer solchen Übertragung einvernehmlich gegenüber, muss das Familiengericht dem Antrag entsprechen. Es sei denn, die angestrebte Sorgeregelung gefährdet das Wohl des Kindes. Gibt es in dieser Hinsicht konkrete Anhaltspunkte, folgt eine Überprüfung von Amts wegen. Andernfalls bleibt es bei einer bloßen Zustimmung des Antrags.
Bedenken Sie: Wenn Sie einen Antrag auf Alleinsorge stellen, müssen Sie diesen im Detail und umfangreich vortragen.
Problematisch gestaltet sich die Situation, wenn das andere Elternteil dem Antrag nicht zustimmt. Liegt ein Antrag vor, überprüft das Familiengericht in zwei Stufen. Dies ist die sogenannte doppelte Kindeswohlprüfung.
Fälle, in denen dem Antrag auf Alleinsorge zugestimmt wurde:
Bei nicht verheirateten Eltern hat die Mutter mit der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht inne. Es sei denn, es liegt eine Sorgeerklärung vor, der auch zugesprochen wurde. Möchte auch der Vater ein Sorgerecht bzw. ein gemeinsames Sorgerecht, muss dieser einen solchen Antrag beim Jugendamt oder Familiengericht stellen.
Ein Anwalt kann seinem Mandanten bei der Antragstellung auf ein alleiniges Sorgerecht professionell zur Seite stehen. Besonders dann, wenn es um die Formulierung rechtlich relevanter Inhalte geht. Der erfahrene und spezialisierte Anwalt kennt die strengen Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Erkämpfung des alleinigen Sorgerechts stehen.
Beginnt der Krieg um das Kind, kann ein Anwalt Sie im gerichtlichen Verfahren in Kindschaftssachen vertreten, wobei in der ersten und zweiten Instanz kein Anwaltszwang besteht. Auch wenn Sie dann auf einen Anwalt verzichten dürfen, sollten Sie sich dennoch anwaltlich vertreten lassen. Nur der Anwalt kennt die neuen gesetzlichen Regelungen und bringt die nötige Versiertheit auf diesem Themengebiet mit. Die Erfolgschancen steigen mit einer anwaltlichen Vertretung deutlich.
Jetzt unverbindlich anfragen:
Mo.–Do. | 09:00–13:00 Uhr 14:00–18:00 Uhr |
Freitag | 09:00–14:00 Uhr |
Müller & Kollegen Rechtsanwälte
Pichelsdorfer Straße 92
13595 Berlin
Telefon: 030 – 288 327 28