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Unterhaltspflicht in Bezug auf das Familienrecht

Laut Familienrecht bedeutet eine Unterhaltspflicht, dass eine Person unter bestimmten Umständen die Lebenskosten einer anderen Person mittragen muss. Unter die Unterhaltspflicht können alle untereinander verwandten Personen fallen. Für gewöhnlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, wobei dies umgekehrt auch der Fall sein kann.

Am häufigsten jedoch ergibt sich bei einer Scheidung eine Unterhaltspflicht zwischen den geschiedenen Ehepartnern und den Kindern aus dieser Beziehung. Im Falle einer Trennung stehen Ihnen unsere Anwälte in Berlin Spandau zur Seite und erwirken für Sie Unterhalt.

Die Grundlagen der Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht zwischen Ehepartnern wird durch den Paragraphen § 1360 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hier heißt es, dass Sie als Ehepartner einander unterhaltspflichtig sind und Sie sich und die Familie durch Ihre Arbeit, Vermögen und/oder sonstige Beiträge angemessen unterstützen müssen.

Dazu zählen z.B. auch die Haushaltsführung oder die Betreuung der Kinder.
Bei Ihrer Scheidung unterscheidet man zwischen zwei Formen von Unterhalt. Direkt nach der Trennung muss der sogenannte Trennungsunterhalt geltend gemacht werden, was unsere Anwälte für Sie übernehmen, wobei der Scheidungsunterhalt erst nach der rechtskräftigen Scheidung separat beantragt werden muss.

Dieser Scheidungsunterhalt wird allerdings nur bewilligt, wenn die Unterhaltsbestände zutreffen und ehebedingte Nachteile nachgewiesen werden können.

Dazu zählen:

  • Wenn ein Kind betreut wird (§ 1570 BGB).
  • Wenn aufgrund des Alters keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann (§ 1571 BGB).
  • Wenn aufgrund von Krankheit oder Behinderung keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann (§ 1572 BGB).
  • Wenn keine angemessene Tätigkeit gefunden werden kann (§ 1573 BGB).
  • Wenn es trotz Erwerbstätigkeit nicht möglich ist, den Lebensunterhalt voll zu bestreiten (§ 1574 BGB).
  • Wenn eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung absolviert wird (§ 1575 BGB).
  • Wenn der Antrag der Billigkeit entspricht (§ 1576 BGB).

Eine Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem Ehepartner besteht nur, wenn Ihre Ehe mindestens zwei Jahre bestand.

Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

Für eine Mieterhöhung ist die Zustimmung des Mieters notwendig. Gibt der Mieter keine Zustimmung zur Mieterhöhung, kann diese unter Umständen auch vom Vermieter eingeklagt werden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Nach Modernisierungsmaßnahmen und Änderungen der Betriebskosten ist die Erhöhung der Miete unter Umständen auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mieters möglich.

Das passiert, wenn Sie nicht zustimmen und trotzdem zahlen

Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern aus der Ehe wird im § 1601 ff (BGB) geregelt. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in der Lage sind, sich selbst und Ihr Kind zu versorgen, müssen Sie dies auch tun. Lebt das Kind bei einem Elternteil oder zusammen mit beiden Eltern, so unterliegen diese einer Unterhaltspflicht.

Es wird nur eine Ausnahme gemacht, wenn das Kind sich selbst versorgen kann. Ob ein Anspruch auf Unterhalt vorliegt und wie hoch dieser ausfällt, überprüfen unsere Fachanwälte in Berlin Spandau für Sie. Des Weiteren vertreten wir Sie und Ihre Anliegen während der Scheidung.

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Eine individuelle und persönliche Rechtsberatung dürfen Mandanten in der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Kollegen in Berlin erwarten. Bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht sind wir für Mandanten rund um Berlin-Spandau, wie Neustaaken, Hakenfelde, Siemensstadt, Haselhorst, Wilhelmstadt, Gatow und Kladow ebenso unterwegs wie in den Gebieten rund um Falkensee, wie Dallgow-Döberitz sowie Schönwalde-Glien und auch in Groß Glienicke, Seeburg und Fahrland. Dabei ist es uns wichtig, rechtssichere Strategien zur Vermeidung künftiger Rechtsstreitigkeiten zu erarbeiten. Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen.

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