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Das Sorge- und das Umgangsrecht sind Kernbereiche des äußerst komplexen Familienrechts, die das Verhältnis der Eltern zu minderjährigen Kindern regeln. Zur elterlichen Sorge zählen unter anderem die Personensorge sowie die Vermögenssorge. Das Umgangsrecht regelt insbesondere die Besuche und Kontakte zwischen Elternteil und minderjährigem Kind. Im Falle einer Scheidung oder Trennung empfiehlt es sich in jedem Fall, den Rat eines Fachanwalts im Bereich des Familienrechts einzuholen. Letzten Endes geht es um Ihre Familie, daher sollten Sie hier nichts dem Zufall überlassen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen im Bereich des Sorgerechts unterschiedliche Leistungen an, die wir Ihnen in einem kurzen Überblick darstellen möchten. Sollte Ihre Situation hier noch nicht aufgeführt sein, zögern Sie bitte nicht, direkt zum Telefon zu greifen und uns darüber zu unterrichten – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
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Telefon: 030 – 288 327 28
Der Klassiker in den Reihen des Familienrechts ist und bleibt der Sorgerechtsstreit. Nach einer Trennung oder Scheidung der Ehegatten verbleibt die elterliche Sorge für die ehelichen Kinder grundsätzlich bei beiden Elternteilen gemeinsam. Jedoch haben Mutter und Vater die Möglichkeit, auch das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Dies ist in der Regel jedoch ein sehr anstrengendes und nervenaufreibendes Unterfangen für alle Beteiligten. Bei zerstrittenen Eltern beispielsweise kann das Familiengericht auch einem Elternteil allein das Sorgerecht übertragen, falls die Eltern nicht in der Lage sind, gemeinsam sinnvolle und faire Entscheidungen bezüglich der Kinder zu treffen. Entscheidende Kriterien für die Entscheidungsfindung des Gerichts sind die Bindungen des Kindes an den jeweiligen Elternteil, das soziale Umfeld (Freunde, Schule etc.) und die Aufrechterhaltung dieser Bindungen (Kontinuitätsprinzip) sowie andere Kriterien. Ausschlaggebend für eine solche Entscheidung ist dabei stets das Kindeswohl. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Dieses Recht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge und beinhaltet das Recht, zu entscheiden, wo das Kind lebt.
Das Sorgerecht ist ein äußerst komplexer Teilbereich des Familienrechts und bedarf daher absolut genauer Vorgehensweisen. Bitte sprechen Sie Ihre Situation mit unseren Kollegen im Detail durch, sodass wir gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie entwickeln können. Das Wohlergehen Ihrer Kinder ist uns vor diesem Hintergrund stets am wichtigsten.
Sorgerechtsstreit? Wir helfen Ihnen weiter – rufen Sie uns einfach an!
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