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Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht nur die Stunden leisten, die er laut Arbeitsvertrag auch bezahlt bekommt. Allerdings können Arbeitsverträge sehr individuell gestaltet werden. Daher ist diese Frage nicht pauschal zu beantworten. Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob
Ihre arbeitsvertraglichen Unterlagen sowie die Gesetzeslage im Individualfall prüfen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin-Spandau gerne für Sie.
Im Arbeitsvertrag finden sich oft Klauseln, die eine gewisse Mehrarbeit bezeichnen und mit der der Arbeitnehmer rechnen muss – sofern er den Vertrag unterzeichnet. Der Umfang der Mehrarbeit muss dann aber genau benannt werden. Eine pauschale Verpflichtung zu Überstunden ist i.d.R. unwirksam. Auch Tarifverträge, auf die sich ein Arbeitsvertrag bezieht, können Überstundenregelungen enthalten. Wie die Vergütung der zusätzlich geleisteten Stunden aussieht, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Hier stehen ein finanzieller Zuschlag bzw. eine Abgeltung im Rahmen des Lohns oder Gehalts sowie ein Freizeitausgleich zur Auswahl.
Wenn für die Abgeltung der Überstunden im Arbeits- oder Tarifvertrag keine Angaben gemacht wurden, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung in Kraft. § 612 BGB bestimmt, dass die Vergütung der Überstunden dann von der branchen- oder betriebsüblichen Handhabung abhängt.
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Im Rahmen des Arbeitsrechts gibt es zur Arbeitszeit von Arbeitnehmern genaue Vorgaben (vgl. § 5 ArbZG). Das Arbeitszeitgesetz regelt darüber hinaus im Detail, inwiefern Ruhepausen (§ 4) und Ruhezeiten (§ 5) eingehalten werden müssen.
Demnach dürfen Arbeitnehmer pro Arbeitstag auf maximal 8 Zeitstunden Arbeit kommen. Vorübergehend kann auch länger gearbeitet werden – allerdings dürfen, auf ein halbes Jahr gesehen, 8 Stunden im Durchschnitt nicht überschritten werden. Damit sind also auch die Überstunden auf ein „gesundes Maß“ begrenzt.
Auch die Pausen werden genau definiert:
Das bedeutet: Arbeitnehmer dürfen maximal 6 Stunden ununterbrochen arbeiten – spätestens dann ist eine Pause Pflicht. Diese darf in 15-Minuten-Pausen aufgeteilt werden. Hinzu kommt die Ruhezeitenregelung: Nach einem Arbeitstag hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 11 Stunden Ruhezeit (Ausnahmen gelten für Berufe im Medizin- und Pflegebereich). Auch diese Vorschrift setzt der Aufbürdung von Überstunden Grenzen. Wenn die Überstundenregelung in Ihrem Unternehmen nicht gesetzeskonform angewendet wird, sprechen Sie uns gerne an. Unser Team von Müller & Kollegen Fachanwälte für Arbeitsrecht in Spandau setzt Ihre Rechte durch.
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