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Sie befinden sich unmittelbar vor oder bereits inmitten Ihrer Scheidung? Dann sollten Sie darüber nachdenken, diesen Prozess zu beschleunigen. Eine Trennung und vor allem eine Scheidung kann sehr nervenaufreibend für Sie und Ihre Kinder sein. Grundsätzlich müssen Ehegatten in Deutschland jedoch mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, um laut §1566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Ehe beenden zu können. Dieses Trennungsjahr dient dazu, dass sich die Ehepartner darüber klar werden sollen, ob sie tatsächlich ihre Lebensgemeinschaft endgültig beenden wollen oder die Ehe fortführen möchten. Dieses Trennungsjahr kann jedoch unter gewissen Umständen verkürzt bzw. umgangen werden. Als Ihre Rechtsanwälte in Sachen Scheidungsrecht unterstützen wir Sie vor diesem Hintergrund gerne tatkräftig von Anfang an.
Liegt bei einer Scheidung ein sogenannter Härtefall vor, so kann diese ausnahmsweise auch ohne Berücksichtigung des Trennungsjahres erfolgen. Nach § 1565 Abs. 2 BGB muss die Fortsetzung der Ehe für den betroffenen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen, die in der Person des anderen Ehepartners begründet ist. Jedoch ist nicht das subjektive Empfinden des scheidungswilligen Ehegatten für eine solche Härtefallentscheidung maßgebend, sondern die Einschätzung der Sachlage einer dritten besonnenen Person.
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In der Praxis besteht mitunter noch eine weitere Möglichkeit, eine Scheidung zu beschleunigen. Aufgrund unserer Erfahrung möchten wir Ihnen jedoch von dieser Alternative abraten und Sie bitten, zunächst ein ausführliches Gespräch mit unseren Kollegen zu suchen. Geben die Ehepartner beim Familiengericht gemeinsam ein „vordatiertes“ Trennungsdatum an, fällt dies in der Regel nicht auf, weil das Gericht die Aussagen der Ehegatten für den Beginn des Trennungsjahres zugrunde legt. Abgesehen davon, dass vor Gericht die Wahrheitspflicht besteht, wird es jedoch in einem solchen Fall problematisch, wenn einer der Ehepartner im Gerichtstermin den tatsächlichen Trennungsbeginn offenbart. Im ungünstigsten Fall kann der Verstoß gegen die Wahrheitspflicht strafrechtlich geahndet werden. Bitte sprechen Sie in jedem Fall mit einem Rechtsexperten und fällen Sie vor diesem Hintergrund keine vorschnellen Entscheidungen.
Bei uns erhalten Sie eine individuelle Beratung rund um das Thema Scheidung. Rufen Sie gerne an!
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