Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht Wohnungseigentumsrecht in Spandau und Falkensee
  • Kanzlei
    • Anwalt Falkensee
    • Anwalt Spandau
  • Anwälte
    • Christian L. Müller
    • Emilia B. Tintelnot
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
    • Mietrecht
    • Verkehrsrecht
    • Wohnungseigentumsrecht
    • Weitere Rechtsgebiete
  • Wissenswertes
  • Suche
  • Menü Menü
Sie sind hier: Startseite1 / Wissenswertes2 / Familienrecht: Welche Gesichtspunkte sind beim Getrenntleben zu beacht...
Rechtsanwälte Berlin
Rechtsanwälte Berlin Spandau

Jetzt unverbindlich anfragen:

030 – 288 327 28

Familienrecht: Welche Gesichtspunkte sind beim Getrenntleben zu beachten?

Eine Scheidung kann sehr nervenaufreibend und anstrengend für alle Beteiligten sein. In Deutschland gibt es jedoch einige Dinge zu beachten, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Scheidung zu erreichen. Auf diese wollen wir von Müller & Kollegen Rechtsanwälte hier kurz eingehen.

Fakten rund um das Trennungsjahr

Um in Deutschland eine Ehe laut § 1566 BGB beenden zu können, müssen Ehepartner zuvor mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. In diesem Zeitraum sollen sich die Beteiligten darüber klar werden, ob sie sich wirklich dauerhaft trennen möchten oder die Ehe vielleicht doch noch fortführen wollen. Dieses Trennungsjahr ist unumgänglich, kann in bestimmten Fällen jedoch verkürzt werden. Manchmal ist es sogar möglich, ganz darauf zu verzichten.

Unter dem getrennten Leben versteht man, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr vorhanden ist, also auch kein Bett mehr geteilt wird und jeder ein weitestgehend eigenständiges Leben führt.

Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die trennungswilligen Ehepartner in getrennten Wohnungen leben. Sollte dies der Fall sein, müssen beide jedoch einen weitgehend eigenständigen Haushalt führen, also im Prinzip wie in einer Wohngemeinschaft leben und nur Räume wie Küche und Badezimmer gemeinschaftlich nutzen.

Familienrecht in Spandau

Lässt sich die Scheidung auch schneller vollziehen?

Die Beschleunigung des Trennungsjahres ist nur schwer umzusetzen. Geben die Ehegatten beispielsweise ein vordatiertes Datum der Trennung an, ist eine Beschleunigung des Verfahrens möglich, aber risikoreich. Wir raten von dieser Möglichkeit ab, denn nicht wahrheitsgemäße Angaben können vor Gericht strafrechtlich geahndet werden.

Ein Verzicht auf das Trennungsjahr ist nur in Härtefällen möglich

In einigen Fällen ist es möglich das Trennungsjahr zu beschleunigen und manchmal auch ganz darauf zu verzichten. Dies stellt allerdings immer nur die Ausnahme dar, denn die Bedingungen dafür sind meist nur bei Härtefällen gegeben. Ist die Fortsetzung der Ehe für einen betroffenen Ehegatten unzumutbar, kann auf das Trennungsjahr verzichtet und die Ehe unverzüglich aufgelöst werden. Gründe dafür können sein:

  • Alkohol- und Drogenmissbrauch in Gegenwart der Kinder
  • Androhung von Gewalt

Entscheidend dabei ist jedoch die Einschätzung einer dritten Person.

Jetzt unverbindlich anfragen:

030 – 288 327 28

Kontaktieren Sie uns!

Ihre Vorteile

  • Kompetente Beratung zum Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

  • Individuelle Betreuung des Mandats

  • Kurzfristige Termine möglich

Unsere Bürozeiten

Mo.–Do. 09:00–13:00 Uhr
14:00–18:00 Uhr
Freitag 09:00–14:00 Uhr

Hier finden Sie uns

Müller & Kollegen Rechtsanwälte

Pichelsdorfer Straße 92
13595 Berlin
Telefon: 030 – 288 327 28

Eine individuelle und persönliche Rechtsberatung dürfen Mandanten in der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Kollegen in Berlin erwarten. Bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht sind wir für Mandanten rund um Berlin-Spandau, wie Neustaaken, Hakenfelde, Siemensstadt, Haselhorst, Wilhelmstadt, Gatow und Kladow ebenso unterwegs wie in den Gebieten rund um Falkensee, wie Dallgow-Döberitz sowie Schönwalde-Glien und auch in Groß Glienicke, Seeburg und Fahrland. Dabei ist es uns wichtig, rechtssichere Strategien zur Vermeidung künftiger Rechtsstreitigkeiten zu erarbeiten. Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen.

Karten wurden vom Besucher auf dieser Webseite deaktiviert. Klicken Sie hier, um die Karte in einem neuen Fenster zu öffnen.Öffnen Sie Google Maps in einem neuen Fenster
Müller & Kollegen Rechtsanwälte // Pichelsdorfer Straße 92 // 13595 Berlin // Tel.: 030 – 288 327 28
E-Mail: mail@kanzlei-muk.de // Impressum // Datenschutzerklärung
Öffnungszeiten: Mo.-Do. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, 09:00-14:00 Uhr
© Copyright - Rechtsanwalts Kanzlei Berlin Spandau
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern. Sie können bei den Cookie-Einstellungen wählen, ob Sie auch nicht zwingend benötigte Cookies aktivieren möchten. Cookie-EinstellungenAkzeptieren
Datenschutzerklärung & Cookies

Übersicht über den Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Erlebnis beim Navigieren durch die Website zu verbessern. Aus diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, die uns helfen zu analysieren und zu verstehen, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden in Ihrem Browser nur mit Ihrer Zustimmung gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies abzulehnen. Die Ablehnung einiger dieser Cookies kann jedoch Auswirkungen auf Ihr Browser-Erlebnis haben.
Necessary
immer aktiv
Notwendige Cookies sind für das reibungslose Funktionieren der Website unerlässlich. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Non-necessary
Cookies, die für die Funktion der Website nicht unbedingt erforderlich sind und insbesondere zur Erhebung personenbezogener Daten über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte verwendet werden, werden als nicht notwendige Cookies bezeichnet. Es ist zwingend erforderlich, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor Sie diese Cookies auf Ihrer Website einsetzen.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN