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Eine Scheidung kann sehr nervenaufreibend und anstrengend für alle Beteiligten sein. In Deutschland gibt es jedoch einige Dinge zu beachten, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Scheidung zu erreichen. Auf diese wollen wir von Müller & Kollegen Rechtsanwälte hier kurz eingehen.
Um in Deutschland eine Ehe laut § 1566 BGB beenden zu können, müssen Ehepartner zuvor mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. In diesem Zeitraum sollen sich die Beteiligten darüber klar werden, ob sie sich wirklich dauerhaft trennen möchten oder die Ehe vielleicht doch noch fortführen wollen. Dieses Trennungsjahr ist unumgänglich, kann in bestimmten Fällen jedoch verkürzt werden. Manchmal ist es sogar möglich, ganz darauf zu verzichten.
Unter dem getrennten Leben versteht man, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr vorhanden ist, also auch kein Bett mehr geteilt wird und jeder ein weitestgehend eigenständiges Leben führt.
Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die trennungswilligen Ehepartner in getrennten Wohnungen leben. Sollte dies der Fall sein, müssen beide jedoch einen weitgehend eigenständigen Haushalt führen, also im Prinzip wie in einer Wohngemeinschaft leben und nur Räume wie Küche und Badezimmer gemeinschaftlich nutzen.
Die Beschleunigung des Trennungsjahres ist nur schwer umzusetzen. Geben die Ehegatten beispielsweise ein vordatiertes Datum der Trennung an, ist eine Beschleunigung des Verfahrens möglich, aber risikoreich. Wir raten von dieser Möglichkeit ab, denn nicht wahrheitsgemäße Angaben können vor Gericht strafrechtlich geahndet werden.
In einigen Fällen ist es möglich das Trennungsjahr zu beschleunigen und manchmal auch ganz darauf zu verzichten. Dies stellt allerdings immer nur die Ausnahme dar, denn die Bedingungen dafür sind meist nur bei Härtefällen gegeben. Ist die Fortsetzung der Ehe für einen betroffenen Ehegatten unzumutbar, kann auf das Trennungsjahr verzichtet und die Ehe unverzüglich aufgelöst werden. Gründe dafür können sein:
Entscheidend dabei ist jedoch die Einschätzung einer dritten Person.
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