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Die Mieten in Deutschland steigen seit Jahren immer weiter an. Für viele Mieter ist dies problematisch, denn meist ist das Geld knapp und es muss genau kalkuliert werden. Trudelt dann ein Mieterhöhungsschreiben ein, ist der Schreck erst einmal groß. Dies muss allerdings nicht sein, denn die Erhöhung der Miete kann nicht willkürlich gewählt werden und unterliegt bestimmten Regeln. Um welche es sich handelt, erklären wir von Müller & Kollegen Rechtsanwälte Ihnen hier.
Verlangt der Vermieter mehr Miete, sollten Sie das Schreiben zunächst genau prüfen. Dafür ist es meist angebracht, den Rat eines fachkundigen Anwalts einzuholen. Das Mietrecht ist komplex und eine individuelle und persönliche Rechtsberatung von einem Anwalt daher sehr zu empfehlen. Nur dieser kann Ihnen rechtssichere Auskünfte erteilen und Sie informieren, ob die Mieterhöhung rechtmäßig ist oder nicht.
Für eine Mieterhöhung ist die Zustimmung des Mieters notwendig. Gibt der Mieter keine Zustimmung zur Mieterhöhung, kann diese unter Umständen auch vom Vermieter eingeklagt werden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Nach Modernisierungsmaßnahmen und Änderungen der Betriebskosten ist die Erhöhung der Miete unter Umständen auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mieters möglich.
Bei einer Mieterhöhung fordert Sie der Vermieter meist dazu auf, eine schriftliche Zustimmung zu leisten. Kommen Sie dem nicht nach und überweisen die erhöhte Miete dennoch, wird dies als stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung angesehen. Problematisch ist dies, wenn das Mieterhöhungsschreiben des Vermieters unwirksam war. Die Folgen:
Mietern wird daher dringend dazu geraten, alle Mieterhöhungsschreiben des Vermieters genauestens dahingehend zu überprüfen, ob einer Erhöhung zugestimmt werden soll.
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