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Dass ein Mitarbeiter eine Ermahnung erhält, kann passieren. Eine Abmahnung ist dagegen seltener und rechtlich deutlich kritischer zu gewichten, da mit ihr eine Kündigung begründet werden kann. Wir von Müller & Kollegen Fachanwälte für Arbeitsrecht in Spandau unterstützen Sie im Falle einer Abmahnung und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, gegen diese vorzugehen und welche Folgen eine Abmahnung haben kann.
Arbeitgeber sprechen gerne nur eine Ermahnung aus, statt gleich abzumahnen. Damit es sich um eine Abmahnung im Sinne des Arbeitsrechts handelt, müssen drei Punkte erfüllt sein:
Eine Abmahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden. Allerdings wird sie aus Beweisgründen in der Regel schriftlich nachgereicht. Unsere Rechtsanwälte in Berlin Spandau prüfen Ihre Abmahnung und ob diese rechtens ist.
Ihre Abmahnung muss einen Vertragsverstoß voraussetzen. Das bedeutet, dass ein vom Arbeitnehmer steuerbares Verhalten gegen den Vertrag verstößt. Ist das Verhalten nicht steuerbar, kann es auch nicht abgemahnt werden.
Während also eine Krankheit und die entsprechenden Fehlzeiten nicht abgemahnt werden können, kann das Verletzen der Anzeigepflicht bei Krankheit hingegen abgemahnt werden.
Gegen eine Abmahnung, die unberechtigt ist, können Sie vorgehen und damit einer möglichen folgenden Kündigung entgegenwirken. Wir empfehlen daher, eine Abmahnung im Zweifel von uns Fachanwälten für Arbeitsrecht in Berlin-Spandau prüfen zu lassen.
In der Regel ist eine Abmahnung notwendig, damit eine verhaltensbedingte Kündigung in Spandau ausgesprochen werden kann. Fehlt eine Abmahnung, kann Ihr Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung nicht mit Ihrem Fehlverhalten begründen, da Sie eine Chance haben müssen, Ihr Verhalten zu bessern. Daher muss unterschiedliches Fehlverhalten auch individuell abgemahnt werden.
Dabei steht Ihr Arbeitgeber jedoch nicht in der Pflicht, Ihr Verhalten mehrfach abzumahnen, ehe die Kündigung ausgesprochen wird. Eine einmalige Abmahnung Ihres Fehlverhaltens reicht aus, um im Wiederholungsfall deswegen eine verhaltensbedingte Kündigung zu erhalten.
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Müller & Kollegen Rechtsanwälte
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