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Abmahnung in Bezug auf das Arbeitsrecht in Berlin-Spandau

Dass ein Mitarbeiter eine Ermahnung erhält, kann passieren. Eine Abmahnung ist dagegen seltener und rechtlich deutlich kritischer zu gewichten, da mit ihr eine Kündigung begründet werden kann. Wir von Müller & Kollegen Fachanwälte für Arbeitsrecht in Spandau unterstützen Sie im Falle einer Abmahnung und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, gegen diese vorzugehen und welche Folgen eine Abmahnung haben kann.

Wann eine Abmahnung vorliegt

Arbeitgeber sprechen gerne nur eine Ermahnung aus, statt gleich abzumahnen. Damit es sich um eine Abmahnung im Sinne des Arbeitsrechts handelt, müssen drei Punkte erfüllt sein:

  • Der Arbeitgeber muss klar kommunizieren, dass der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen muss, wenn das abgemahnte Verhalten wiederholt wird.
  • Das abgemahnte Verhalten muss vom Arbeitgeber genau beschrieben werden. Das bedeutet, dass Datum und Uhrzeit des Vertragsverstoßes genannt werden müssen.
  • Das Verhalten des Arbeitnehmers muss ausdrücklich gerügt werden und er muss dazu aufgefordert werden, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen.

Eine Abmahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden. Allerdings wird sie aus Beweisgründen in der Regel schriftlich nachgereicht. Unsere Rechtsanwälte in Berlin Spandau prüfen Ihre Abmahnung und ob diese rechtens ist.

Weshalb darf eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Ihre Abmahnung muss einen Vertragsverstoß voraussetzen. Das bedeutet, dass ein vom Arbeitnehmer steuerbares Verhalten gegen den Vertrag verstößt. Ist das Verhalten nicht steuerbar, kann es auch nicht abgemahnt werden.

Während also eine Krankheit und die entsprechenden Fehlzeiten nicht abgemahnt werden können, kann das Verletzen der Anzeigepflicht bei Krankheit hingegen abgemahnt werden.

Gegen eine Abmahnung, die unberechtigt ist, können Sie vorgehen und damit einer möglichen folgenden Kündigung entgegenwirken. Wir empfehlen daher, eine Abmahnung im Zweifel von uns Fachanwälten für Arbeitsrecht in Berlin-Spandau prüfen zu lassen.

Die Bedeutung einer Abmahnung für den Kündigungsschutz

In der Regel ist eine Abmahnung notwendig, damit eine verhaltensbedingte Kündigung in Spandau ausgesprochen werden kann. Fehlt eine Abmahnung, kann Ihr Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung nicht mit Ihrem Fehlverhalten begründen, da Sie eine Chance haben müssen, Ihr Verhalten zu bessern. Daher muss unterschiedliches Fehlverhalten auch individuell abgemahnt werden.

Dabei steht Ihr Arbeitgeber jedoch nicht in der Pflicht, Ihr Verhalten mehrfach abzumahnen, ehe die Kündigung ausgesprochen wird. Eine einmalige Abmahnung Ihres Fehlverhaltens reicht aus, um im Wiederholungsfall deswegen eine verhaltensbedingte Kündigung zu erhalten.

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Eine individuelle und persönliche Rechtsberatung dürfen Mandanten in der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Kollegen in Berlin erwarten. Bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht sind wir für Mandanten rund um Berlin-Spandau, wie Neustaaken, Hakenfelde, Siemensstadt, Haselhorst, Wilhelmstadt, Gatow und Kladow ebenso unterwegs wie in den Gebieten rund um Falkensee, wie Dallgow-Döberitz sowie Schönwalde-Glien und auch in Groß Glienicke, Seeburg und Fahrland. Dabei ist es uns wichtig, rechtssichere Strategien zur Vermeidung künftiger Rechtsstreitigkeiten zu erarbeiten. Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen.

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