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Kompetente Beratung zum Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
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Rechtsanwalt Christian L. Müller
Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Bankkaufmann IHK
Pichelsdorfer Straße 92
13595 Berlin
Telefon: 030 – 288 327 28
E-Mail: mail@kanzlei-muk.de
Sie möchten Wohnungseigentümer werden? Dann ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt an der Seite zu haben. In der Kanzlei Müller & Kollegen Rechtsanwälte in Berlin-Spandau können wir sogar mit einem Fachanwalt im Wohnungseigentumsrecht dienen. Haben Sie eine Neubau- oder Altbauwohnung im Blick? Oder sind Sie sogar schon Wohnungseigentümer, kennen aber Ihre Rechte gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der WEG-Verwaltung nicht? Bei uns sind Sie mit allen Fragen rund um das Wohnungseigentumsgesetz gut aufgehoben. Dabei betreuen wir sowohl Hausverwaltungen als auch einzelne Miteigentümer. Wir vergeben auch kurzfristige Termine – damit steht einer individuellen Beratung sowie einer zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens nichts im Wege.
Wir beraten Sie in Fragen zum Wohnungseigentum. Rufen Sie uns an!
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Bei der Begründung von Wohnungseigentum geht es darum, Sondereigentum von Gemeinschaftseigentum abzugrenzen. Hierbei entsteht ein (baulich) abgeschlossener Raum, der vertraglich einer einzigen Partei zugeordnet wird. Laut § 2 des Wohnungseigentumsgsetzes gibt es hierfür zwei Möglichkeiten:
Grundsätzlich muss das Sondereigentum, über das ein Wohnungseigentümer verfügt, abgeschlossen und dadurch erkennbar vom Gemeinschaftseigentum abgegrenzt sein. Kfz-Stellplätze etwa, die ebenfalls zu einer Wohnung gehören, müssen daher eindeutig als in sich abgeschlossen markiert werden. Sind sich die beteiligten Parteien einig, erfolgt die eigentliche Begründung durch den Eintrag ins Grundbuch.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Kanzlei Müller & Kollegen Rechtsanwälte in Berlin-Spandau. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – unsere Anwälte sind gerne für Sie da.
Bei rechtlichen Fragen hilft unser Fachanwalt aus Spandau weiter! Ein Anruf genügt.
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Wenn verschiedene Eigentümer in sich abgeschlossene Anteile an einer Immobilie besitzen, so kann diese in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt werden. Das Sondereigentum bezeichnet dabei die Wohnungen bzw. Räumlichkeiten, die in den Machtbereich der Wohnungseigentümer fallen. Als Gemeinschaftseigentum werden alle Teile der Immobilie bezeichnet, die allen gemeinschaftlich zustehen. Hierzu gehört z.B. das Treppenhaus, die Waschküche, die Fassade oder eine Hofeinfahrt.
Für das Sondereigentum sind die Eigentümer selbst verantwortlich. Da auch das Gemeinschaftseigentum verwaltet und umsorgt werden will, wird hierfür ein Organ eingesetzt. Dieses verkörpert der Verwalter. Er wird einstimmig von der Eigentümerversammlung bestellt, um die Interessen aller beteiligten Parteien zu vertreten.
Ein WEG-Verwalter hat unterschiedliche Aufgaben. Hierzu gehören u.a.:
Die verschiedenen Aufgaben sind gesetzlich, laut § 27 Wohnungseigentumsgesetz, vorgegeben und können daher nicht vertraglich umgangen werden. Bei Meinungsverschiedenheiten lohnt es daher, einen Anwalt zurate zu ziehen.
Sie sind mit Ihrem WEG-Verwalter unzufrieden? Wir sagen Ihnen, was Sie tun können.
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Wer sich Wohneigentum angeschafft hat, hat hierfür meist eine enorme Menge Geld ausgegeben oder sogar Schulden aufgenommen. Um dieses wertvolle Kapital vor Schäden und sich selbst vor weiteren hohen Zahlungen zu schützen, können Versicherungen abgeschlossen werden. Ebenfalls sollte beachtet werden, dass auch andere Personen in Ihrem Eigentum zu schaden kommen können und Sie u.U. dafür haftbar gemacht werden. Einige Risiken werden i.d.R. bereits von der Eigentümerversammlung bzw. der WEG-Verwaltung versichert. Dies ist z.B. bei Elementarschäden durch Hochwasser im Rahmen der Gebäudeversicherung der Fall.
Empfehlenswert sind daher die Folgenden:
Hausratversicherung
Hierdurch sichern Sie Ihre Einrichtung bzw. Einrichtungsgegenstände gegen Schäden durch Einbruch, Feuer o.Ä. ab.
Rechtschutzversicherung
Falls Sie einen Anwalt benötigen, z.B. zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft. Oft hilft hier nur ein richterliches Urteil.
Haftpflichtversicherung
Sollte eine Person innerhalb Ihrer Wohnung Verletzungen erleiden oder Sie Ihren Winterdienst nicht pflichtgemäß erledigen, werden die daraus entstehenden Risiken abgesichert.
Wohneigentum: unsere Anwälte in Spandau beantworten alle Fragen.
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